Erschienen in:
20.01.2016 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten
ERSATZVORNAHME DES BMG UNTERWIRFT KBV
KBV-VV muss Parität zwischen Haus- und Fachärzten festlegen
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 1/2016
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Das gab es noch nie. Erstmals in der Geschichte der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zwingt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zur Umsetzung des Gesetzes. In § 79 (3a) SGB V ist seit neuestem festgeschrieben, dass zwischen Haus- und Fachärzten bei gemeinsamen Entscheidungen in der Vertreterversammlung der KBV (KBV-VV) insgesamt eine Parität zwischen den Stimmen der Haus- und der Fachärzte bestehen muss. Bei Abstimmungen mit hausärztlicher Thematik sollen nur Hausärzte abstimmen dürfen, bei fachärztlichen Angelegenheiten nur Fachärzte. Dies ist weitgehend unstrittig. „Für gemeinsame Abstimmungen wird für jedes Mitglied der Vertreterversammlung eine gewichtete Stimme festgestellt, welche rechnerisch in Entsprechung zur Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung insgesamt und der Mitglieder seiner Versorgungsebene zugeordnet werden. Die Zuordnung des Stimmgewichts erfolgt durch einen Quotienten für jedes Mitglied der Versorgungsebene, gemessen an der Gesamtzahl der Mitglieder seiner Versorgungsebene im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitglieder in der Vertreterversammlung. Die Stimmengewichtung und die Anzahl der Stimmen, die jedem Mitglied zugeordnet werden, werden zu Beginn einer Sitzung bekannt gegeben.“ Soweit der Gesetzestext im SGB V. Dreimal hatten die von den Länder-KVen gewählten Vertreter der Bundes-VV gegen eine solche Satzungsänderung der KBV gestimmt, mit Zweidrittelmehrheit. …