Skip to main content
Erschienen in:

15.09.2016 | Medizinrecht – Rechtsprechung auf dem Prüfstand

Kein Unterlassungsanspruch bei Werbung für Eizellspende

verfasst von: Carsten Fitting

Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 10/2016

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Auszug

Mit Urteil vom 8. Oktober 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Arzt einen Kollegen nicht zur Unterlassung von Werbung für eine (ausländische) Eizellspende verpflichten kann.1
Fußnoten
1
BGH, Urteil vom 8. Oktober 2015, Az. I ZR 225/13, MDR 2016, S. 407.
 
2
E. Schumann, Elternschaft nach Keimzellspende und Embryoadoption, MedR 2014, S. 736, 737 f.; U. Pecks, N. Maass, J. Neulen, Grenzüberschreitung in der reproduktiven Medizin, Eizellspende im Ausland, Der Gynäkologe 2012, S. 476 ff.
 
3
Ausführlich hierzu D. Magnus, Kinderwunschbehandlungen im Ausland: Strafbarkeit beteiligter deutscher Ärzte nach internationalem Strafrecht (§ 9 StGB), NStZ 2015, S. 57 ff. mit dem Hinweis auf tatsächlich stattfindende Strafverfolgung.
 
4
Kammergericht Berlin, Urteil vom 8. November 2013, Az. 5 U 143/11, MedR 2014, S. 498 ff. mit (weitgehend) zustimmender Anmerkung von C. Dorneck (a.a.O). Zur Problematik ausführlich Magnus (Fußnote 3).
 
5
Siehe Fußnote 4.
 
6
Landgericht Berlin, Urteil vom 9. August 2011, Az. 15 O 474/10, GRUR-RS 2015, 14251.
 
7
Im Entscheidungszeitpunkt galt noch die inhaltsgleiche Regelung des § 4 Nr. 11 UWG a. F.
 
Metadaten
Titel
Kein Unterlassungsanspruch bei Werbung für Eizellspende
verfasst von
Carsten Fitting
Publikationsdatum
15.09.2016
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Gynäkologie / Ausgabe 10/2016
Print ISSN: 2731-7102
Elektronische ISSN: 2731-7110
DOI
https://doi.org/10.1007/s00129-016-3957-3

Neu im Fachgebiet Gynäkologie und Geburtshilfe

KI-gestütztes Mammografiescreening überzeugt im Praxistest

Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz lässt sich die Detektionsrate im Mammografiescreening offenbar deutlich steigern. Mehr unnötige Zusatzuntersuchungen sind laut der Studie aus Deutschland nicht zu befürchten.

Einer von sieben Frauen macht die Menopause sehr zu schaffen

Von mäßigen bis schweren vasomotorischen Beschwerden sind 14,7% der Frauen in der Postmenopause betroffen. Das haben kanadische Forscherinnen in einer Subgruppenanalyse der WARM-Studie herausgefunden.

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen

Am 15. Januar geht die „ePA für alle“ zunächst in den Modellregionen an den Start. Doch schon bald soll sie in allen Praxen zum Einsatz kommen. Was ist jetzt zu tun? Was müssen Sie wissen? Wir geben in einem FAQ Antworten auf 21 Fragen.

Keine eingeschränkten Kassenleistungen bei Schwangerschaft nach IVF

Nach privat bezahlter In-vitro-Fertilisation muss die gesetzliche Krankenkasse ein Arzneimittel zum Erhalt der Schwangerschaft bezahlen, so ein Urteil des Sozialgerichts in München.

Update Gynäkologie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.