Erschienen in:
18.02.2022 | Panorama
Bundesgerichtshof
Keine hypothetische Einwilligung bei "echtem Entscheidungskonflikt"
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
HNO Nachrichten
|
Ausgabe 1/2022
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Auszug
Nach einer fehlerhaften Aufklärung können sich Ärzte nicht ohne Weiteres auf eine "hypothetische Einwilligung" berufen. Für den Patienten reicht es aus, wenn er plausibel macht, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung "vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte", wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 30.12.2021 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 277/19). Danach muss der Patient nicht darlegen, dass er sich dann gegen die Behandlung entschieden hätte. …