Erschienen in:
07.12.2022 | Praxis konkret
Nach Brustkrebserkrankung
Keine Kostenübernahme für Brustvergrößerung bei psychischen Gründen
verfasst von:
Pia Nicklas
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
|
Ausgabe 6/2022
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
In dem zu entscheidenden Fall klagte eine 52-jährige Frau. Sie hatte bereits mit 26 Jahren eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen lassen. Als sie wegen eines undichten Implantates einen Termin bei ihrem Gynäkologen hatte, diagnostizierte dieser im Rahmen der Untersuchung eine Brustkrebserkrankung. Die Implantate mussten daraufhin komplett entfernt werden. Zwei Jahre nach der Operation beantragte sie eine neue Brustvergrößerung und berief sich zur Begründung auf psychische Belastungen. Ein Nachweis konnte in diesem Zusammenhang zwar nicht vorgelegt werden, sie begründete jedoch weiter, dass nicht von ihr verlangt werden könne, eine langwierige Therapie in Kauf zu nehmen, welche lediglich das Ziel verfolge, ihren Körper zu akzeptieren. Eine Operation sei laut Klägerin die weitaus einfachere Lösung des Problems, da die Größe ihrer Brüste nicht zur Ästhetik eines weiblichen Körpers passe. Zudem spiele die weibliche Brust als erotischer Reiz eine tragende Rolle im Rahmen der Sexualität. …