19.08.2020 | Die Verbände informieren
KIM-Dienst bestellen!
Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 7-8/2020
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Spätestens bis zum 1. Januar 2021 müssen sich Vertragsarztpraxen zwingend mit weiteren TI-Komponenten kostenpflichtig aufrüsten lassen. Der Vertragsarzt braucht dann einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA), der bei der zuständigen Landesärztekammer zu beantragen ist. Der Konnektor muss zum eHealth-Konnektor upgedatet werden. Neue Kartenterminals für Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischen Medikationsplan (eMP), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), elektronische Patientenakte (ePA) und der Kommunikationsdienst in der Medizin (KIM) sind einzurichten. Nach den Angaben der GEMATIK und der KBV sollen die entsprechenden Hardware- und Softwarekomponenten ab August oder September 2020 verfügbar sein. Die Kosten dafür werden angeblich vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen:-
Konnektor- und NFDM-/eMP-Updates für das PVS: 530 € einmalig
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Zusätzliche Kartenterminals für NFDM/eMP: 535 € einmalig je Kartenterminal und angefangene 625 Betriebsstättenfälle
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Zusatzpauschale NFDM/eMP: 60 € je angefangene 625 Betriebsstättenfälle bis 30. September 2020
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Zuschlag Betriebskosten auf die bereits im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten: 4,50 € je Quartal
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eHBA-Generation 2.0: 11,63 € je Quartal
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Einrichtung KIM-Dienst: 100 € einmalig
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Betriebskostenpauschale KIM-Dienst: 23,40 € je Quartal