Fabrizierte und/oder Induzierte Krankheit und medizinische Kindesmisshandlung
Definitionen, Früherkennung und Fallmanagement
- 02.12.2025
- Kindesmisshandlung
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- Ärzte
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- Ärztekammer Nordrhein
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Fabrizierte und/oder Induzierte Krankheit (FII, ehemals Münchhausen-by-Proxy-Syndrom)/medizinische Kindesmisshandlung (MKM) ist eine Form der Kindesmisshandlung, bei der ein Kind oder Jugendliche*r unter 18 Jahren durch Handlungen einer Betreuungsperson (BP) unnötige medizinische Behandlungen erhält. Im Folgenden werden Definitionen, alarmierende Anzeichen und das empfohlene Vorgehen in Verdachtsfällen von FII/MKM erläutert. Die neuen Begriffe FII (in Österreich) und MKM (in Deutschland) stellen das Erleben des Kindes in den Mittelpunkt und machen deutlich, dass dieses ein Misshandlungsopfer ist. Die Diagnose wird unabhängig von den Beweggründen oder der psychologischen Verfassung der BP gestellt. Der Begriff Perplexe Krankheitsdarstellung (PK) wird eingeführt, wodurch neue Ansätze für das empfohlene Vorgehen in solchen Fällen vorliegen. Das Erkennen von alarmierenden Anzeichen und ein multidisziplinärer Ansatz sind entscheidend, um das Kind vor weiterer Gefährdung zu schützen.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie die Definitionen von Fabrizierter und/oder Induzierter Krankheit (FII)/medizinischer Kindesmisshandlung (MKM) erklären.
- können Sie die alarmierenden Anzeichen, die auf mögliche FII/MKM bei Kindern hindeuten, zuverlässig identifizieren.
- können Sie die Unterschiede zwischen Perplexer Krankheitsdarstellung (PK) und FII/MKM beschreiben.
- können Sie sicher angemessene diagnostische Maßnahmen in Fällen von FII/MKM einleiten.
- können Sie einen multidisziplinären Ansatz im Management von FII/MKM umsetzen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].