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Kinderärztliche Entdeckung des medizinischen Kinderschutzes im geteilten Deutschland

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Zusammenfassung

Hintergrund

Die Anfänge des medizinischen Kinderschutzes lassen sich in die 1960er-Jahre datieren, in denen sich die gesamtdeutsche kinderärztliche Fachgesellschaft in separate Gesellschaften in Ost und West differenzierte.

Ziel der Arbeit

Vergleichende Darstellung der historischen Entwicklung des Kinderschutzes seit den 1960er Jahren in beiden deutschen Staaten. Einleitend sollen die deutsch-deutschen Differenzen im Umgang mit Gewalt in Erziehung und Schule skizziert werden.

Material und Methoden

Anhand der Gesellschaftsorgane der beiden deutschen Fachgesellschaften, Monatsschrift für Kinderheilkunde für die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Kinderärztliche Praxis für die Gesellschaft für Pädiatrie der DDR, sollen die Diskurse während der frühen Etablierungsphase des Kinderschutzes verglichen werden.

Ergebnisse

Während im medizinischen Kinderschutz in der BRD der Grundsatz „Hilfe statt Strafe“ verfolgt wurde, setzte die DDR mit einer frühen Meldepflicht neben dem Hilfsansatz für betroffene Kinder auch auf eine Bestrafung gegenüber Tätern von kindlichem Missbrauch.

Schlussfolgerung

Am Beispiel der Entwicklung des medizinischen Kinderschutzes lassen sich wesentliche Differenzen in den Gesellschaftssystemen in Ost- und Westdeutschland aufzeigen.
Titel
Kinderärztliche Entdeckung des medizinischen Kinderschutzes im geteilten Deutschland
Verfasst von
Dr. Anne Oommen-Halbach
Publikationsdatum
01.09.2025
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Monatsschrift Kinderheilkunde / Ausgabe 11/2025
Print ISSN: 0026-9298
Elektronische ISSN: 1433-0474
DOI
https://doi.org/10.1007/s00112-025-02273-y
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Bildnachweise
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