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Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 2/2020

Open Access 18.03.2020 | Kindesmisshandlung | Übersicht

Täterinnen

Hintergründe und Deliktstrukturen von Straftaten durch Frauen

verfasst von: Fredericke Leuschner, M. A.

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 2/2020

Zusammenfassung

Regelmäßig wurde in der Literatur der Frage nachgegangen, wieso Frauen weniger kriminell sind als Männer. Da es nicht ausreicht, einfach nur Ursachen für unterschiedliche Kriminalitätsbelastungen im Allgemeinen zu finden, sondern die Tatstrukturen und Hintergründe von Taten durch Frauen betrachtet werden müssen, um Kriminalität von Frauen zu verstehen, werden in diesem Beitrag verschiedene, häufig durch Frauen begangene Delikte kursorisch dargestellt. Im Detail handelt es sich um Gewaltdelikte (Kindesmisshandlungen und -tötungen sowie Gewalt in Paarbeziehungen und der Altenpflege), Stalking, Vermögensdelikte und Falschaussagen. Dadurch werden Szenarien, Motivlagen und Risikofaktoren erkennbar, die kriminelle Aktivitäten von Frauen fördern.

Täterinnen in den öffentlichen Statistiken

Die öffentlichen Statistiken, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) oder die Strafverfolgungs- oder Strafvollzugsstatistik, zeigen ein deutliches Ungleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Personen, obwohl die Geschlechter in der Gesamtbevölkerung etwa gleich verteilt sind (Statistisches Bundesamt 2019a). Weibliche Jugendliche und Frauen machen in der PKS nur etwa ein Viertel der registrierten Tatverdächtigen (BKA 2019, Tab. 20), in der Strafverfolgungsstatistik etwa 20 % der Personen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde (Statistisches Bundesamt 2018a), und in der Strafvollzugsstatistik sogar nur 6 % aller Inhaftierten aus (Statistisches Bundesamt 2018b). Auch wenn die unterschiedlichen Kriminalitätsbelastungen der Geschlechter sich nicht über alle Altersklassen hinweg identisch zeigen, existieren sie dennoch altersübergreifend. Die Tatsache, dass der Anteil von Frauen geringer wird, je schwerer die Strafe ist, aber auch wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass Frauen insgesamt im Schnitt weniger schwere Straftaten mit geringeren Schäden begehen (Heinz 2015).
Allerdings unterscheidet sich kriminelles Verhalten zwischen den beiden Geschlechtern nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ, also in der Art der Delikte. Ein Blick auf die Hellfelddaten der PKS verdeutlicht, welche Delikte von Frauen überdurchschnittlich häufig begangen werden. In Tab. 1 werden die Delikte dargestellt, bei denen weibliche Tatverdächtige einen Anteil von 40 % und mehr ausmachen. Wenig überraschend zeigt sich ein besonders hoher Anteil von Täterinnen bei der Ausübung verbotener Prostitution, da Prostitution insgesamt überwiegend von Frauen ausgeübt wird. Das Delikt mit dem zweithöchsten Frauenanteil ist das Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ähnlich wie die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), die Verleumdung (§ 187 StGB) und die üble Nachrede (§ 186 StGB) soll dieser Straftatbestand verhindern, dass die Unwahrheit über Personen verbreitet wird, entweder mit oder ohne das Ziel, ein ungerechtfertigtes Strafverfahren zu erwirken. Weiterhin fallen bei der Auflistung Straftaten auf, die Frauen in ihrer Rolle als Mutter betreffen und bei denen Frauen ihren Kindern aktiv oder passiv Schaden zufügen, nämlich Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) und Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB). Bei der Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) hingegen ist das Schutzgut die elterliche Sorge; Auslöser solcher Anzeigen sind demgemäß vermutlich zu einem erheblichen Umfang Streitigkeiten bei der Ausübung des Umgangsrechts von den Elternteilen (Breuer 2011). Eine weitere Deliktart, die häufig durch Täterinnen begangen wird, ist der Betrug, wobei speziell der Abrechnungs‑, Warenkredit- und Sozialleistungsbetrug besonders hohe Frauenanteile hat.
Tab. 1
In der PKS dargestellte Delikte mit einem Anteil weiblicher Tatverdächtiger über 40 %, mit Fallzahlen n ≥ 50 und ohne Nebengesetze. (BKA 2019)
Delikt
n
Frauenanteil in %
Ausübung der verbotenen Prostitution
353
92,4
Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung
492
88,4
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
1378
67,0
Entziehung Minderjähriger
1663
55,2
Verleumdung auf sexueller Grundlage
1560
54,7
Üble Nachrede auf sexueller Grundlage
1137
53,5
Verleumdung ohne sexuelle Grundlage
15.680
49,9
Üble Nachrede ohne sexuelle Grundlage
10.603
49,9
Verletzung von Privatgeheimnissen
357
46,8
Rechtsbeugung
74
44,6
Falsche Verdächtigung
15.993
44,6
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
1206
44,5
Misshandlung von Schutzbefohlenen
4786
44,3
Verletzung des Briefgeheimnisses
1685
43,5
Weitere Arten des Warenkreditbetrugs
42.103
42,2
Sozialleistungsbetrug
15.654
41,9
Bei Betrachtung all dieser Werte muss neben der Tatsache, dass die PKS nur ein Abbild des Hellfelds ist, bedacht werden, dass sie Delikte vor der strafrechtlichen Prüfung einordnet und es somit auch an dieser Stelle zu erheblichen Verzerrungen kommen kann (BKA 2019; Heinz 2015).
Zusammenfassend wird hier allerdings deutlich, dass die Auswertung der offiziellen Statistiken hinsichtlich des Frauenanteils nur bedingt Auskünfte über „Frauenkriminalität“ und Täterinnen allgemein geben kann. Nicht zuletzt können über die Hintergründe und die genauen Tatstrukturen von Straftaten durch Frauen keine Informationen gefunden werden. Stattdessen verbergen sich hinter den einzelnen rechtlichen Bewertungen unterschiedliche Phänomene (Heinz 2015).

Erklärungen für Geschlechterunterschiede in der Kriminalitätsbelastung

Die dargestellten Unterschiede in den Statistiken, die zeit- und regionenübergreifend einen deutlich geringeren Anteil von Täterinnen offenbaren, werden in der kriminologischen Forschung seit vielen Jahren thematisiert.
Beispielsweise stellte bereits im 19. Jh. Lombroso (1887) die These auf, dass biologische Merkmale für kriminelles Verhalten verantwortlich sind und folglich genetische bzw. biologische Unterschiede zwischen Männern und Frauen die verschiedenen Kriminalitätsraten begründen; ein Ansatz, der bis in die Mitte des 20. Jh. eine nicht unerhebliche Rolle spielte (Exner 1949) und auch noch später diskutiert wurde (Hengesch 1990). Häufig wurden Frauen in diesem Zusammenhang negative Eigenschaften oder auch geringe Intelligenz zugeschrieben (Lombroso 1887). Später erfolgte die Zuschreibung bestimmter Charakterzüge wie Introvertiertheit, Kontaktvermeidung, aber auch Passivität, Fügsamkeit und Abhängigkeit, die generell als kriminalitätshemmend angesehen werden. Somit falle es Frauen aufgrund ihrer Eigenschaften und „charakteristischen Problembewältigungsstrategien“ (Hengesch 1990, S. 335) leichter, weniger delinquent zu sein. Als Begründung dieser Annahme reichte schlicht die Omnipräsenz der geringeren Kriminalitätsbelastung, die somit keine anderen Gründe als biologische zuließe (Exner 1949).
Eine weitere Erklärung der Unterschiede in der Kriminalitätsbelastung von Männern und Frauen liegt in der gesellschaftlichen Position und den normativ vorgegebenen Rollen der Geschlechter. Demnach umfasse die weibliche Geschlechterrolle keine kriminellen Verhaltensweisen, während diese mit der männlichen durchaus vereinbar seien (Gipser 1980; Smaus 2010). Mit anderen Worten verhindern gesellschaftliche Unterdrückungsmechanismen kriminelles Handeln bei Frauen. Somit kann diese Erklärung unterschiedliche Anteile von Frauen bei verschiedenen Delikten begründen, da bestimmte Straftaten eher mit weiblichen Verhaltensnormen vereinbar sind (Gipser 1980). Ähnlichen Argumenten folgt die Annahme, dass Frauen eher bereits vor dem Zuspitzen von Krisen, die in (Gewalt)Delikten enden könnten, Hilfe suchen, beispielsweise im psychiatrischen oder im psychologischen Hilfesystem (Saimeh 2010). Entsprechend diesen Auffassungen müssten jedoch die Errungenschaften der Frauenbewegung, die zu einer Änderung von Verhaltensnormen führten, mit einem erkennbaren Anstieg der weiblichen Kriminalitätsrate einhergehen. Zwar wurde dies in der Vergangenheit auch prognostiziert (Adler 1975), kann jedoch – Dekaden nach Beginn der Frauenbewegung und trotz erheblicher Errungenschaften im Bereich der Gleichstellung – in den Statistiken nicht in einem, den emanzipatorischen Fortschritten entsprechenden, Ausmaß bestätig werden.
Weitere Erklärungen basieren auf der Gleichverteilungsthese. Sie geht davon aus, dass es sich bei den statistisch beobachteten Unterschieden zwischen der Kriminalitätsrate von Männern und Frauen um eine verzerrte Darstellung handelt, die nicht der Realität entspricht. Bereits Lombroso und Ferrero (1894) argumentierten in diese Richtung, als sie Prostitution als eine alternative Abweichungsform bezeichneten, die zu den kriminellen Verhaltensweisen von Frauen quasi addiert werden müsse. Damit seien Frauen zwar weniger straffällig, zeigten allerdings genau wie Männer abweichendes Verhalten. Aus heutiger Sicht ist allerdings zu kritisieren, dass bei Frauen die Ausübung der Prostitution als Abweichung definiert wird, während bei Männern das Zahlen für Geschlechtsverkehr nicht thematisiert wird (Kaiser 1986). Die Gleichverteilungsthese wird zudem von Pollack (1950) noch auf andere Art begründet. Er ging davon aus, dass kriminelle Aktivitäten von Frauen schlicht weniger entdeckt, da nicht zugetraut, werden oder das Verhalten von Frauen eher der sozialen Kontrolle des direkten Umfelds als den Strafverfolgungsbehörden unterliegt. Dies würde bedeuten, dass offizielle Statistiken, die nur ein Abbild des Hellfelds sind, eine Selektion des eigentlichen Aufkommens von Straftaten darstellen und Frauen daher dort unterrepräsentiert sind (Pollack 1950; Lederer 1983). Angeführt wird hier die Tatsache, dass auf den fortschreitenden Stufen des Strafverfahrens der Anteil der Frauen stetig sinkt (Kap. 1), wobei aber dahinterliegende Faktoren wie Vorbelastung und Schwere der Delikte nicht berücksichtigt werden (Heinz 2015). Obwohl diese Annahme sich durch Dunkelfeldstudien nachweisen lassen müssten, ergaben bisherige Studien keine Gleichverteilung der Kriminalitätsraten von Männern und Frauen, auch wenn sich der Geschlechterunterschied verringert (Heinz 2015; Hellmann 2014).
Ergänzend wurde bei der Erklärung von Geschlechterunterschieden in der Kriminalitätsbelastung darauf hingewiesen, dass die Entstehung und der Zweck des Strafrechts nicht ignoriert werden dürfen. Das Strafrecht wurde durch Männer geschaffen, um das Verhalten anderer Männer zu regulieren. Es ist, wie Smaus (2010) verdeutlicht, ein Konstrukt, welches kaum konkret auf Frauen abzielte, die in der damaligen Zeit durch die herrschenden patriarchalen Strukturen weitestgehend reguliert werden konnten (mit Ausnahme einiger weniger bestimmter unerwünschten Verhaltensweisen). Diese Entstehungsgeschichte ist daher bereits ein Erklärungsansatz, wieso die weibliche Abweichung im Strafrecht seltener registriert wird: Für abweichende Verhaltensweisen von Frauen gibt es nur bedingt Gesetze (Smaus 2010).
Insgesamt zeigt sich nach der kurzen Darstellung, dass diese Ansätze für eine allgemeine Begründung der Geschlechterunterschiede bei Kriminalität nicht tragen bzw. Gegenbeweise bereits erbracht wurden (Kaiser 1986). Zudem stellt sich die Frage, inwieweit derartige Mutmaßungen hilfreich sind. Stattdessens scheint es, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Prävention sinnvoll, sich von derart absoluten Erklärungen des Unterschieds in der Kriminalitätsbelastung zu lösen und zu betrachten, in welchen Kontexten und vor welchen Hintergründen Frauen gegen Strafvorschriften verstoßen und um welche Art von Täterinnen es sich handelt.
In diesem Beitrag sollen daher verschiedene – mehrheitlich oder zumindest ebenso häufig – durch Frauen begangene Delikte schlaglichtartig in den Blick genommen werden. Allerdings konnten hier nur solche Deliktarten genauer betrachtet werden, zu denen es bereits Forschung auch speziell zu weiblichen Tatverdächtigen gibt.

Gewaltdelikte

Insgesamt fällt auf, dass sich ein Großteil des wissenschaftlichen Interesses bezüglich straffälliger Frauen auf Täterinnen von Gewaltdelikten richtet. Dabei stellen Frauen bei dieser Art von Delikten eine besonders große Ausnahme dar. In bestimmten Tatstrukturen sind Frauen allerdings relativ häufig als Täterinnen vertreten. Der zentrale Ort der Ausführung von gewaltsamen Handlungen von Täterinnen – mehr als von Tätern – ist dabei der Familienkreis. So ermittelte Döge (2011), dass sich etwa ein Viertel der Gewalthandlungen durch Frauen gegen den Partner richten, über 20 % gegen die Kinder und zu fast 20 % gegen die Eltern. Nur jede vierte Tat einer Täterin richtet sich gegen Fremde (Döge 2011).

Kindesmisshandlung1 und Kindstötung

Bei Gewaltdelikten gegen Kinder sind in der Regel die eigenen (leiblichen oder sozialen) Eltern die Täterinnen und Täter; das gilt sowohl für Misshandlungen (Landgraf et al. 2010) als auch für Tötungsdelikte (Haug und Zähringer 2017; Höynck et al. 2015). Dabei begehen Frauen beide Arten von Taten ähnlich häufig wie Männer: So suggeriert die PKS bei Misshandlungen einen nichtunerheblichen Anteil (etwa 45 %, BKA 2019) von Täterinnen, was durch Dunkelfeldbefragungen bestätigt wird, die etwa eine Gleichverteilung zwischen den Geschlechtern nahelegen (Häuser et al. 2011; Bender und Lösel 2005)2. Studien weisen auch bei den Tötungsdelikten an Kindern auf ungefähr gleiche Anteile von Täterinnen und Tätern hin (Laubacher et al. 2011), wobei Kindstötungen einen Großteil der Tötungsdelikte durch Frauen ausmachen (Schöpfer et al. 2016). Für beide Delikte ist der Frauenanteil umso größer, je jünger das Kind ist (Adler und Polk 1996; Häuser et al. 2011; Bender und Lösel 2005). Diese Erkenntnisse sind vor dem Hintergrund, dass üblicherweise nach wie vor Frauen die Fürsorge der – insbesondere jungen – Kinder übernehmen, wenig überraschend.
Risikofaktoren, die alle Arten der Kindesmisshandlung (auch Missbrauch) durch Frauen wahrscheinlicher machen, sind insgesamt ein niedriges Alter (Bender und Lösel 2005; Herrmann et al. 2016; Landgraf et al. 2010; Saimeh 2010), der Status alleinerziehend (möglicherweise als Überforderung zu interpretieren) sowie Suchtproblematiken (Landgraf et al. 2010). Hinsichtlich der Täterinnen und Täter zeigt sich zudem ein Zusammenhang zwischen Gewalterfahrung in der eigenen Kindheit (Bender und Lösel 2005; Bentrup 2018; Herrmann et al. 2016) sowie aktuell erlebter Partnergewalt (Brückner 2006) und der Ausübung von Kindesmisshandlungen. Ferner waren psychische Auffälligkeiten, z. B. Depressionen und Neurotizismus, ein Prädiktor für Misshandlungen sowie Vernachlässigungen (Bender und Lösel 2005; Herrmann et al. 2016). Vergleichbar zeigen Studien für die Täterinnen von Kindstötungen, dass Viktimisierungen in der Kindheit sowie Suchtproblematiken, aber auch psychische Auffälligkeiten Risikofaktoren darstellten (Höynck et al. 2015; Laubacher et al. 2011).
Misshandlungen sowie Tötungsdelikte zum Nachteil von Kindern lassen sich anhand Tatstruktur und Motivlage in verschiedene Phänomengruppen einteilen, bei denen sich die Anteile von Täterinnen erheblich unterscheiden. So werden beispielsweise ausschließliche Vernachlässigungen überwiegend von Frauen begangen. Zwar ist diese Fallgruppe in einer Hellfeldstudie durch Haug (2018) verhältnismäßig klein, in anderen Studien wurde Vernachlässigung – auf körperlicher und emotionaler Ebene – jedoch als die häufigste Form von Kindesmisshandlung identifiziert (Häuser et al. 2011). Ähnlich hohe Frauenanteile zeigten sich auch bei den Tötungsdelikten, die durch Vernachlässigung geschehen, wobei diese Fälle insgesamt eher selten waren. Leibliche Mütter begingen etwa zwei Drittel dieser Kindstötungen. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Fälle, in denen entweder eine Krankheit des Opfers falsch eingeschätzt und ärztliche Hilfe – aus verschiedenen Gründen – nicht hinzugezogen wurde, oder um solche, in denen die Bedürfnisse und Belange des Kindes vollständig ignoriert wurden, sodass eine lebensnotwendige Versorgung mit Essen und Trinken ausblieb.
Als eine seltene Sonderform der Kindesmisshandlung, die nahezu ausschließlich durch Frauen (meist die leiblichen Mütter) begangen wird (Heubrock 2018; Saimeh 2010), kann das Münchhausen-by-Proxy-Syndrom angesehen werden (Heubrock 2018). Bei dieser artifiziellen Störung werden Krankheitssymptome bei dem Kind vorgespiegelt oder bewusst herbeigeführt, wodurch es immer wieder Ärztinnen und Ärzten vorgestellt und Behandlungen, Therapien und Medikationen unterzogen wird (Heubrock 2018; Saimeh 2010). Die Täterinnen haben oft tiefgreifende Persönlichkeitsstörungen (Heubrock 2018). Als Motive für dieses Verhalten werden die Verstärkung der Abhängigkeit des Kindes oder die Positivdarstellung von sich selbst als selbstlose aufopfernde Mutter genannt (Saimeh 2010).
Ebenso gibt es bei den Tötungsdelikten an Kindern eine Fallgruppe, die nahezu ausschließlich3 durch Frauen begangen wird: Neonatizide. Dabei handelt es sich um die Tötung von Neugeborenen kurz nach der Geburt4, eine Definition, die bereits dazu führt, dass überwiegend leibliche Mütter als Täterinnen infrage kommen. Die Anzahl solcher Fälle wird in keiner Statistik gesondert erfasst und ist daher nicht genau zu bestimmen, sie machen allerdings den größten Anteil aller Tötungsdelikte an Kindern aus (Höynck et al. 2015). Anders als es frühere Untersuchungen nahelegten, sind die Frauen nicht vorwiegend Jugendliche, sondern das durchschnittliche Alter liegt bei Anfang bis Mitte Zwanzig (Höynck et al. 2015; Schöne et al. 2011), was dennoch jünger ist als das Durchschnittsalter aller Frauen in Deutschland bei Geburt ihres Kindes5 (Höynck et al. 2015; Schöne et al. 2011). Die Schwangerschaft ist in der Regel ungewollt und wird daher verdrängt oder ignoriert und verschwiegen (Schöne et al. 2011). Studien ergaben weiter, dass etwa die Hälfte der Täterinnen bereits eigene Kinder hatte (Höynck et al. 2015; Schöne et al. 2011). Hinsichtlich der psychischen Zustände der Frauen zeigte sich, dass häufig sowohl vor als auch während der Tat psychische Auffälligkeiten bestanden, wie schwere Belastungen und Anpassungs- oder Persönlichkeitsstörungen (Höynck et al. 2015; Schöne et al. 2011).
Zwar wurde die verhältnismäßig kleine Fallgruppe der schweren elterlichen Gewalt (z. B. Verbrühen oder Verbrennen, Würgen, Schütteln o. Ä.) in der Hellfelduntersuchung von Haug (2018) in einem etwas geringeren Ausmaß durch Frauen als durch Männer vertreten. Bei einer Auswertung von schweren Fällen der Kindesmisshandlung in der Leipziger Universitätsklinik wurden allerdings körperliche Misshandlungen in über der Hälfte gemeinsam durch die Eltern durchgeführt, während zudem ein Viertel allein durch die Mutter begangen wurde (Landgraf et al. 2010). Ähnliche Ergebnisse zeigten die Studien zu Tötungsdelikten an Kindern. Hier handelte es sich zwar auch bei etwas weniger als der Hälfte der Misshandlungen mit Todesfolge um Täterinnen. Im Detail waren es überwiegend die leiblichen Mütter, deren Opfer primär Kinder in den ersten Lebensmonaten waren. Aber ebenfalls ergab sich häufig die Konstellation, dass Taten gemeinsam mit dem Partner begangen wurden, wobei der Partner dann der ausführende Täter war und die Mutter durch Passivität und Unterlassen die Tat ermöglichte (Haug und Zähringer 2017; Höynck et al. 2015; Saimeh 2010).
Misshandlungen durch mittelschwere Gewaltdelikte, worunter rohe Gewaltformen wie Prügel, Schläge mit Gegenständen u. Ä. fallen, wurden etwa zu gleichen Teilen durch Männer und Frauen begangen. Viele dieser Fälle traten in Trennungssituationen auf (Haug 2018). Bei der leichten elterlichen Gewalt, die überwiegend einen erzieherischen Charakter hatte und ebenfalls nicht selten in Trennungskontexten und bei familiären Neustrukturierungen erfolgte, zeigte sich hingegen ein deutliches Übergewicht von Tätern (Haug 2018). Sehr selten begingen Frauen Partnerschaftsgewalt mit körperlichen Auswirkungen auf ein Kind (Haug 2018).
Tötungsdelikte an Kindern, bei denen nach Höynck et al. (2015) und Haug und Zähringer (2017) der Auslöser der Tat ausschließlich eine psychische Erkrankung (überwiegend psychotische Störungen, Depressionen oder auch Belastungsreaktionen) war, werden ebenfalls überwiegend durch Täterinnen begangen. Allerdings machen diese nur einen sehr geringen Anteil aller Tötungsdelikte an Kindern durch Frauen aus (Höynck et al. 2015; Saimeh 2010). Zu etwa der Hälfte begehen Frauen – in der Regel die leiblichen Mütter – (versuchte) erweiterte Suizide, bei dem die Kinder ebenfalls Opfer sind (Haug und Zähringer 2017; Höynck et al. 2015).
Hingegen sind Täterinnen bei zielgerichteten Tötungen von Kindern, bei denen der Tatauslöser häufig ein Trennungskonflikt war oder das Kind als Störfaktor oder Last in irgendeiner Weise empfunden wurde, eine Ausnahme. Täterinnen von Sexualdelikten, bei denen die Tötung des Kindes sexuelle Handlungen ermöglichen bzw. verdecken soll, wurden keine identifiziert (Haug und Zähringer 2017).

Gewalt in Paarbeziehungen

Gewalt in Paarbeziehungen wird allgemein mit einem männlichen Täter und einem weiblichen Opfer assoziiert. Realität ist auch, dass, wenn Frauen Opfer von Gewalt werden, dies überwiegend durch die (ehemaligen) Partner geschieht (Schröttle 2015). Zwar zeigen Hellfeldstatistiken keine ebenso hohe Gewaltbelastung von Männern durch Taten ihrer Partnerin, was jedoch damit begründet werden kann, dass Opferwerdung und Männlichkeit nicht vereinbar sind (Lenz 2007) und eine solche seltener zugegeben wird (Jungnitz et al. 2004). Da überdies derartige Gewalttaten insgesamt selten angezeigt werden, ist die Relevanz von Dunkelfeldbefragungen besonders hoch. Eine bundesweite Befragung von Männern in Deutschland ermittelte tatsächlich eine ebenso hohe Prävalenzrate von Gewalterfahrungen in der Partnerschaft (Jungnitz et al. 2004) wie die in einer vergleichbaren, wenn auch umfangreicheren, Befragung von Frauen (Müller und Schöttle 2004). Ebenso kommen internationale Studien zu dem Ergebnis, dass Frauen genauso häufig gewalttätig gegenüber ihrem Partner sind wie Männer gegenüber ihrer Partnerin (Swan et al. 2008).
Aber auch in Fällen von Partnergewalt ist es relevant, die genauen Tatstrukturen zu betrachten. Denn eine detailliertere Betrachtung der Vorfälle macht deutlich, dass Männer seltener von schwersten Formen der Gewalt betroffen sind (Johnson 2005; Schröttle 2015; Swan et al. 2008). In der Literatur wird Gewalt in Paarbeziehungen daher in mindestens zwei Arten unterschieden, wobei die beiden am häufigsten angeführten und auch am häufigsten vorkommenden systematisches Kontrollverhalten („intimate terrorism“) und spontanes Konfliktverhalten („common couple violence“) sind (Johnson 2005). Auf Grundlage dieser Unterteilung zeigt sich, dass Frauen eher Gewalt in Konflikten situationsbedingt anwenden (und zwar etwa im gleichen Ausmaß wie Männer), während ein auf Gewalt basierendes systematisches Kontrollverhalten durch Frauen eher selten erfolgt (Johnson 2005; Swan et al. 2008).
Die Literatur zeigt, dass Täterinnen von Partnergewalt, häufiger als Täter, in ihrer Kindheit selbst Gewalt ausgesetzt waren, Konflikte der Eltern miterlebten und nur bei einem Elternteil aufwuchsen (Swan et al. 2008). Während der Gewaltsituationen erkennt man ebenfalls Unterschiede. So nutzen Frauen zwar häufiger Waffen, vermutlich bedingt durch die konstitutionellen Unterschiede, aber sie drohen seltener mit der Tötung oder einer spezifischen Verletzung des Partners (Melton und Sillito 2012). Zudem scheinen sich die Motive zwischen Täterinnen und Tätern von Partnergewalt zu unterscheiden. Beweggründe wie Abreagieren, Rache oder Eifersucht und Machtausübung werden deutlich häufiger von Männern angegeben, während vermehrt (aber nicht ausschließlich) von Frauen genannte Gründe Selbstverteidigung, Angst und eine Reaktion auf durch den Partner zugefügtes Leid sind (Swan et al. 2008). Dies passt zu der Feststellung, dass der größte Anteil der Frauen, die gewalttätig gegenüber ihrem Partner sind, gleichzeitig Opfer von Gewalt durch den Partner ist (Swan et al. 2008). Dabei muss davon abgesehen werden, ein ausschließlich reaktives und verteidigendes Gewaltverhalten von Frauen anzunehmen, da auch Frauen durch das bewusste Einsetzen von Gewalt konkrete Ziele verfolgen und damit Macht über die Situation zurückgewinnen (Swan et al. 2008).
Eine Bestätigung der dargestellten Erkenntnisse ist auch die Geschlechterverteilung bei der schwersten Art von Gewalt in Paarbeziehungen – nämlich von Tötungsdelikten, die in und nach intimen Beziehungen erfolgen. Diese werden zu einem deutlich geringeren Anteil durch Frauen (etwa 15 %) als durch Männer begangen (Leygraf 2015). Dennoch scheint es die zweithäufigste Art von Tötungsdelikten durch Frauen – nach Kindestötungen – zu sein, was aber nur einen geringen Anteil von etwa einem Sechstel ausmacht (Schöpfer et al. 2016). Täterinnen begingen die Tötungsdelikte eher während und nicht nach dem Ende der Partnerschaft und sie richteten sich meist ausschließlich gegen die Partner (Leygraf 2015). Bei der Frage, ob Frauen diese Taten eher planen, kommen Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während Leygraf (2015) anders als bei Männern für Frauen überwiegend geplante Taten feststellt6, sind bei Schöpfer et al. (2016) die meisten Taten durch Täterinnen ungeplant. Hier wurde Alkoholeinfluss als wesentlicher Auslöser der Tat angegeben. Zudem erfolgte in drei Viertel der untersuchten Fälle die Tötungshandlung im Zusammenhang mit vorherigen Gewalthandlungen des Opfers gegen die Täterin (Schöpfer et al. 2016).

Gewalt in der Altenpflege

Gewalt in der Altenpflege kann grob in zwei verschiedene Arten unterteilt werden, zum einen die Gewalt durch Pflegekräfte in der professionellen, zum anderen die Gewalt von Angehörigen in der häuslichen Pflege. In beiden Situationen werden empfindliche persönliche Grenzen überschritten und eine Intimität hergestellt, wodurch ungleiche Beziehungs- bzw. Machtverhältnisse entstehen und pflegebedürftige Personen über besonders wenige Handlungsmöglichkeiten verfügen, um Straftaten gegen sie zu beenden (Osterbrink und Andratsch 2015).
Ein großer Anteil von professionellem Pflegepersonal (von über drei Vierteln) gibt selbst Misshandlungen und Vernachlässigungen innerhalb der letzten 12 Monate zu (Görgen 2017). Gleiches gilt für pflegende Angehörige, die ebenfalls von eigenen physischen (etwa 20 %) und psychischen Gewalthandlungen (fast 50 %) in den letzten 12 Monaten berichteten (Görgen et al. 2012)7.
Der überwiegende Anteil der Beschuldigten solcher Delikte durch professionelles Pflegepersonal ist weiblich: etwa zwei Drittel bei Gewalthandlungen und drei Viertel bei Vernachlässigung (Olhöft 2017). Dies ist allerdings vor dem Hintergrund hoher Frauenanteile in dem Berufsfeld der ambulanten (87 %) und professionellen Pflege in (teil)stationären Einrichtungen (79 %) zu bewerten (Statistisches Bundesamt 2019c). In der häuslichen Pflege, bei der Angehörige die Pflegeaufgaben übernehmen (evtl. unterstützt von häuslichen Pflegediensten), werden keine Frauenanteile bei Gewalthandlungen in deutschen Studien genannt. Insgesamt übernehmen Frauen diese Aufgaben zu etwa zwei Dritteln (Wetzstein et al. 2015).
Die Literatur beschreibt unterschiedliche Ursachen von Gewalt. So können „schwierige“ pflegebedürftige Personen gewalttätiges Verhalten auslösen (Osterbrink und Andratsch 2015). Darunter lassen sich beispielsweise multimorbide, auf diverse pflegerische Handlungen angewiesene, Patientinnen und Patienten subsumieren, die besonders viel Aufmerksamkeit benötigen. Ebenfalls gehören dazu Personen, die die Pflege und Versorgung verweigern oder erschweren, und solche, die besonders forderndes oder auch grenzüberschreitendes Verhalten an den Tag legen, was – insbesondere bei pflegenden Angehörigen – nicht auf evtl. Krankheiten bzw. psychische Störungen zurückgeführt, sondern stattdessen als persönliche Angriffe bzw. Beleidigungen angesehen werden kann (Eggert et al. 2018; Görgen et al. 2007; Olhöft 2017). Auch erleben pflegende Personen tatsächlich sehr häufig psychische und physische Gewalt, ausgehend von der pflegebedürftigen Person. Besonders Demenzerkrankungen spielen hier eine Rolle (Eggert et al. 2018).
Die personenbezogenen Gründe, die zu Gewalt gegen die gepflegten Personen führen, sind bei professionellen und angehörigen pflegenden Personen ebenfalls ähnlich. Hierzu gehören physische bzw. psychische Einschränkungen und ein höheres Alter, aber auch Überforderung8, leichte Reizbarkeit und unangemessene Stressbewältigungsstrategien wie Alkoholkonsum erhöhen die Wahrscheinlichkeit von problematischem Verhalten (Görgen et al. 2007; Olhöft 2017). Bei Angehörigen kommen zudem fehlendes Wissen über Krankheitsverläufe und Behandlungen sowie das Empfinden, durch die Pflege zu wenig Zeit für sich selbst zu haben, hinzu (Eggert et al. 2018; Görgen et al. 2012).
In der professionellen Pflege ist ein weiterer auf organisatorischer Ebene liegender Risikofaktoren eine hohe Arbeitsbelastung aufgrund von Personalmangel oder der Beschäftigung unzureichend ausgebildeten Personals, die zu zeitsparenden und möglichst effizienten, aber dafür möglicherweise auch unzureichenden und einschüchternden Arbeitsweisen führt. Zudem werden ein schlechtes Betriebsklima und damit einhergehend häufige Personalwechsel genannt (Olhöft 2017).
In der häuslichen Pflege erweist sich die Qualität der zuvor bestehenden Beziehung zwischen der pflegenden und der gepflegten Person und somit die Motivation der ausgeübten Pflege als relevant. Hier wird nach Görgen et al. (2012) eine Kombination aus einer negativen Beziehungsentwicklung und der Pflegeübernahme aufgrund einer Bereicherungsmotivation als besonders kritisch eingeschätzt.
In seltenen Ausnahmefällen können sich die Situationen in der häuslichen Pflege so sehr zuspitzen, dass es zur schwersten Form der Gewalt, nämlich zur Tötung der gepflegten Person, kommt. Eine Studie, die Tötungsdelikte von Frauen im Raum München analysiert hat, fand 4 Fälle in 20 Jahren, in denen gegen Frauen wegen der Tötung ihrer pflegebedürftigen (Schwieger‑)Mutter ermittelt wurde (Schöpfer et al. 2016). Serientötungen durch psychisch auffällige Täterinnen in Alten- und Pflegeheimen geschehen nur äußerst vereinzelt, wenn auch evtl. durch unzureichende Leichenschau in der Häufigkeit unterschätzt (Doberentz et al. 2009).

Stalking

Wie die meisten anderen Delikte auch, kann Stalking unterschiedliche Ausprägungen hinsichtlich Schwere, Begehungsweise und – davon abhängig – Folgen annehmen (Gerhold 2009). Vor dem Hintergrund, dass weniger schwere und beeinträchtigende Taten nicht angezeigt werden und somit nicht in den Statistiken erscheinen und wissenschaftliche Studien zu diesem Thema häufig als Grundlage das Bedrohungsgefühl der Opfer wählen (beispielsweise Dressing et al. 2006) oder nur Fälle von verurteilten Personen untersuchten (beispielsweise Meloy und Boyd 2003; Meloy et al. 2011; Purcell et al. 2001), kann davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Verzerrung der Ausformung und des Vorkommens von Stalking entsteht und Täterinnen untererfasst werden (Gerhold 2009; Thompson et al. 2012). Deutlich wird dies auch, da sowohl Männer als auch Frauen weibliches Stalking-Verhalten als weniger schwerwiegend und damit trivialer ansehen (Thompson et al. 2012). In Studien, die selbstberichtetes Stalking-Verhalten erheben, werden hingegen auch weniger schwerwiegende Fälle des Stalkings abgebildet, und Frauen sind als Täterinnen, verglichen mit anderen Taten, anteilig stark vertreten (Gerhold 2009; Thompson et al. 2012).
Empirische Daten aus Deutschland zu diesem Phänomen sind rar, dies trifft noch mehr auf die Täterinnen zu. US-amerikanische Studien ergaben allerdings Unterschiede in den Begehungsarten von Stalking durch Männer und Frauen. So waren die Taten durch Frauen weniger einschüchternd und gewaltsam, und Täterinnen hatten seltener – wenn auch dennoch recht häufig (40 %) – Vorstrafen (Meloy et al. 2011; Purcell et al. 2001). Hinsichtlich der Personen, die Opfer der Stalking-Handlungen durch Täterinnen waren, zeigte sich, dass Frauen häufiger Bekannten, Personen, zu denen zuvor eine professionelle Beziehung bestand (z. B. Therapeuten, Lehrer), oder auch berühmten Personen nachstellen (Meloy und Boyd 2003; Meloy et al. 2011; Purcell et al. 2001). Dies lässt die Vermutung zu, dass Stalkerinnen durch ihr Verhalten Intimität aufbauen wollen, während Stalker eher eine frühere Beziehung weiterführen oder wiederbeleben wollen (Purcell et al. 2001). Die Opfer von Stalkerinnen hatten häufiger das gleiche Geschlecht (Meloy und Boyd 2003; Purcell et al. 2001).
Etwa zwei Drittel der Frauen, die anderen nachstellten, bedrohten die Person in dem Sinn, dass sie mit Schaden oder Verletzungen bis hin zum Tod drohten (Meloy und Boyd 2003). Etwa jede vierte Stalkerin ist tatsächlich gewalttätig, dabei nimmt die Wahrscheinlichkeit von Gewalthandlungen oder Drohungen zu, wenn eine vorherige Beziehung oder Bekanntschaft zu dem Opfer bestand, wobei sie bei (ehemaligen) Partnern am höchsten war (Meloy et al. 2011; Meloy und Boyd 2003; Purcell et al. 2001). Verglichen mit Männern zeigen Täterinnen von Nachstellung häufiger moderate Gewalt bei der Stalking-Handlung, allerdings ohne die Intention, Schaden zuzufügen oder zu verletzen, und etwa ebenso häufig schwere Gewalt (Thompson et al. 2012). Viktimisierungserfahrungen und psychotische Symptome sind bei Stalkerinnen relativ verbreitet (Meloy und Boyd 2003).

Vermögensdelikte

Gewaltlose Eigentums- und Vermögensdelikte gehören zu den Deliktarten, die durch Frauen absolut am häufigsten begangen werden. Aber auch der Anteil von weiblichen Tatverdächtigen in der PKS liegt beim Diebstahl ohne erschwerende Umstände und beim Betrug mit etwa einem Drittel relativ hoch (BKA 2019). Differenziert man diese Delikte nach bestimmten Tatkonstellationen, werden einige sogar überwiegend durch Frauen begangen.
So zeigte einerseits bereits die PKS einen besonders hohen Anteil von Frauen an dem Tatbestand des Sozialleistungsbetrugs (BKA 2019; vgl. Kap. 1), wobei der Bezug von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Deutschland zwischen den Geschlechtern etwa gleichverteilt ist. In einer Untersuchung, die auch Fallakten von Sozialleistungsbetrügen auswertete, zeigte sich, dass insbesondere die beschuldigten Frauen Antragstellerin einer Bedarfsgemeinschaft waren, die die Einkünfte eines anderen Mitglieds dieser Gemeinschaft nicht gemeldet hatten. Häufig handelte es sich zudem um nichtdeutsche Personen (Janke et al. 2017). Diese Feststellungen sowie die Erkenntnis, dass diese Frauen typischerweise keine Vorstrafen hatten, stellen vor die Frage, ob es sich nicht zumindest teilweise auch um Missverständnisse handelt, die durch die Behörden angezeigt werden (Janke et al. 2017).
Weitere, hier relevante, Vermögensdelikte sind die Untreue und der Betrug im Betreuungsverhältnis durch betreuende Personen gemäß § 1896 Abs. 1 BGB. Zwar weist die Studienlage darauf hin, dass es sich insgesamt – zumindest im Hellfeld – um eine geringe Anzahl von Taten dieser Art handelt, diese werden jedoch etwa zur Hälfte durch Täterinnen begangen (Görgen et al. 2019). Dabei werden rechtliche Betreuungen aber auch insgesamt häufiger von Frauen übernommen (Görgen et al. 2019). Betreuende Personen können Familienmitglieder, Personen mit entsprechender Vollmacht oder professionelle Betreuer und Betreuerinnen sein, die agieren, wenn Personen nicht mehr eigenständig in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen (Görgen et al. 2019). Hierdurch kommen die betreuenden Personen in die Position, die Vermögenssorge der betreuten Personen zu übernehmen. Eventuelle Tathandlungen können Barauszahlungen oder Überweisungen, Lastschriften bzw. Umbuchungen vom Konto der Geschädigten sein. Dabei zeigt sich kein Unterschied in der Häufigkeit von Taten durch Berufsbetreuerinnen bzw. -betreuer und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, also meist Familien- oder Haushaltsmitglieder (Görgen et al. 2019). Zwar scheinen die Schäden bei Berufsbetreuerinnen und -betreuern zunächst höher zu sein, was aber an der höheren Zahl von betreuten Personen liegt. Überraschend ist der – zumindest für diese Personengruppe – relativ hohe Anteil von vorbestraften Personen von etwa einem Sechstel. Die Motive für diese Taten scheinen äußerst unterschiedlich, zielten jedoch wiederholt darauf ab, persönliche finanzielle Krisen zu lösen, die teilweise sogar durch die Übernahme der Betreuungstätigkeit entstanden sind.

Falschaussagen

Im Hinblick auf Delikte, die mit der Verbreitung von Unwahrheiten über andere zusammenhängen, beispielsweise üble Nachrede, falsche Verdächtigung, Verleumdung und Vortäuschen einer Straftat, gibt es insgesamt wenig kriminologische Forschung zur Phänomenologie. Allerdings zeigt die Betrachtung des Hellfelds, dass diese Delikte zu einem außergewöhnlich hohen Anteil von Frauen begangen werden (Kap. 1).
Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich auf den Bereich, der in diesem Zusammenhang die meiste wissenschaftliche Aufmerksamkeit erhielt: die Falschbeschuldigung bei Sexualdelikten. Neben den öffentlichen Statistiken zeigen auch verschiedene Studien eine sehr hohen Täterinnenanteil über 90 % (Burgheim und Friese 2006; Elsner und Steffen 2005). Aus diesen Gründen wurde diese Straftat in der Vergangenheit als genuin weiblich bezeichnet und – ohne Frage bestreitbar – mit versteckten Wünschen von Frauen erklärt. Bereits seit den frühen 1990ern wird dieses Ungleichgewicht allerdings auf die besondere Vulnerabilität von Frauen gegenüber Sexualdelikten und die Diskrepanz von Opferschaft in Sexualdelikten zu normativen Vorstellungen von Männern zurückgeführt (Kanin 1994).
Charakteristisch für diese Delikte ist eine Konstellation, in der die Aussage der (angeblichen) Opferzeugin der Aussage der beschuldigten Person gegenübersteht, ohne dass andere Beweise oder Zeugen vorhanden sind. Eine falsche Beschuldigung hat in diesen Fällen schwerwiegende Folgen, da eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts zum einen zu einer längeren Haftstrafe führen kann, zum anderen – auch ohne Verurteilung – eine erhebliche Rufschädigung mit sich bringt (Hoffmann und Leuschner 2017).
In verschiedenen Studien wurden unterschiedliche Anteile von vorgetäuschten an allen Sexualdelikten ermittelt, die von einem geringen einstelligen Bereich (Seith et al. 2009) bis zu der Einschätzung, dass es sich um eine hohe Quote (von mindestens einem Drittel) handelt, (Elsner und Steffen 2005) reichen. Die Täterinnen sind mit durchschnittlich Mitte 20 relativ jung, der Anteil von Jugendlichen ist mit etwa einem Drittel groß, entsprechend zeichnen sich die Personen durch relative Unerfahrenheit in sexuellen Belangen aus (Elsner und Steffen 2005). Ferner spielen bei den Personen häufig soziale Vorbelastungen und psychische Erkrankungen oder Substanzmissbrauch eine Rolle (Burgheim und Friese 2006; Elsner und Steffen 2005). Bei fast einem Drittel der Falschaussagen kannte die Täterin das Opfer gut, d. h., es handelte sich beispielsweise um ehemalige oder aktuelle Lebenspartner oder Verwandte.
Hinsichtlich der Motivation für eine Falschbeschuldigung zeigte sich, dass die Einflussnahme Dritter dahingehend eine große Rolle spielt, dass aus verschiedenen Gründen vor diesen die Opferwerdung behauptet wurde und sie dann zu der Anzeige drängten oder diese selbst erstatteten. Weniger als ein Drittel der Anzeigen erfolgte ausschließlich auf die Initiative des angeblichen Opfers (Elsner und Steffen 2005). Die Motive können in 3 Oberkategorien eingeteilt werden: die angebliche Tat als Ausrede (z. B. Verdecken von sexuellen Beziehungen oder auch sexuellen Erlebnissen und anderem Fehlverhalten), die Opferdarstellung, um Aufmerksamkeit zu generieren, und die Rache an bestimmten Personen, wobei dieses Motiv in deutschen Studien in eher geringem Ausmaß gefunden wurde (Burgheim und Friese 2006; Elsner und Steffen 2005; Kanin 1994).

Fazit

Die Feststellung, dass Frauen weniger straffällig werden als Männer, ist keine neue, sondern wurde in der Kriminologie von Anfang an wiederholt aufgegriffen. Dabei sind die Betrachtung und der Vergleich der allgemeinen Kriminalitätsbelastung der Geschlechter nicht aussagekräftig. Stattdessen werden in diesem Artikel Täterinnen verschiedener Delikte mit Risikofaktoren, Motiven und Tatstrukturen dargestellt. Diese Darstellung erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist das Ergebnis einer Recherche nach Delikten, die mindestens zum gleichen Anteil durch Frauen wie durch Männer begangen werden und für die es zu einem gewissen Grad Informationen aus der wissenschaftlichen Forschung im Hinblick auf Täterinnen gibt. Die Recherche erweckte den Eindruck: Je eher die Delikte mit den gängigen Konstruktionen von Frauen vereinbar sind, umso seltener wurde geschlechterdifferenzierte Forschung durchgeführt (beispielsweise Diebstahl), und andersherum, je „frauenuntypischer“ die Taten waren, umso mehr wissenschaftliche Aufmerksamkeit bekamen die wenigen Täterinnen (beispielsweise Tötungsdelikte). Vor diesem Hintergrund scheint der Appel, Geschlecht regelmäßig bei kriminologischer Forschung mitzudenken und auch auszuwerten, angebracht, um Hintergründe von Täterinnen besser verstehen zu können.
Eine Gemeinsamkeit der aufgezeigten Delikte ist, dass die Taten in Situationen entstehen, die keiner weiteren Kontrolle unterliegen und somit relativ häufig im Dunkelfeld bleiben. Die weitere Analyse der hier betrachteten Deliktphänomene ergibt zudem, dass Frauen überproportional häufig Straftaten im sozialen Nahraum und speziell vermehrt in Sorgeverhältnissen begehen (auch schon Smaus 2010). Bei den beschriebenen Taten werden Frauen in einer Rolle zur Täterin, in der sie sehr viel häufiger agieren als Männer, sodass das absolute Übergewicht an Täterinnen nur der Tat-Gelegenheit-Struktur entspricht. Außerdem sind es Taten, die in intimen sozialen Beziehungen oder vor dem Hintergrund eines Wunsches einer solchen geschehen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Sorgeverhältnisse immer auch Gewaltverhältnisse im Sinne ungleicher Machtverteilung sind, da den betreuten Personen, ob Kinder oder pflegebedürftige ältere Personen, die Fähigkeit abgesprochen wird, allein in der Lage zu sein, Entscheidungen zu ihrem Besten zu treffen (Schröder 2019). Die vor diesem Hintergrund immer wieder diskutierten Deutungsmuster der Überforderung und Überlastung – die Frau als Opfer der ihr aufgedrängten Umstände – lassen sich bei dieser Literatursichtung allerdings nicht replizieren (Schröder 2019). Stattdessen können die Frauen in den Tatsituationen durchaus durch Unterlassen oder Tätigwerden aktiv Einfluss auf die Situation ausüben. Ob die Ursachen insbesondere für Gewalthandlungen in diesen Situationen jedoch ausschließlich in interpersonalen Merkmalen verankert sind, oder ein größeres komplexes Beziehungsgeflecht – meist in der Familie – eine Rolle spielt, wie Gröning (2011) für die Pflege argumentiert, sollte in Zukunft untersucht werden.
Die hiesige Darstellung vermag es zudem, die Unterschiede in der Begehungsweise der Taten von Männern und Frauen zu verdeutlichen. So unterschieden sich die Taten nicht nur häufig in der Schwere, sondern auch in der Motivlage, was insbesondere bei den Gewaltdelikten, aber auch beim Stalking ersichtlich wird.
Insgesamt scheinen die dargestellten Taten nicht beispielsweise auf einer Ablehnung der gesellschaftlichen Ordnung insgesamt zu basieren, was sich auch, wo ersichtlich, durch relativ geringe Vorstrafenbelastungen der Täterinnen zeigt. Stattdessen scheinen die Frauen die Tat in den Einzelfällen als gerechtfertigte bzw. notwendige Ausnahmeaktionen zu sehen. Hier können die Rechtfertigungs- und Neutralisierungstechniken von Sykes und Matza (1957) ein tragender Erklärungsansatz sein. Denn in vielen der oben dargestellten Fälle war die Tat eine Reaktion auf das Verhalten des Opfers und kann daher durch die Täterinnen als angemessen wahrgenommen werden (z. B. eine Form der Erziehung oder der Pflege, oder im Kontext einer Provokation; „denial of responsibility“). In anderen Fällen kann der entstandene Schaden (bei den Vermögensdelikten gegen betreute Personen oder den Staat) als nicht vorhanden oder nicht schlimm angesehen werden („denial of injury“, „denial of the victim“). Bei den Straftaten im Bereich des Stalkings ist die Unrechtseinsicht der Tat aufseiten der Täterinnen und Täter ohnehin zu hinterfragen („denial of injury“) (Sykes und Matza 1957). Durch diese Neutralisationen überwinden die Frauen tathemmende Faktoren und können die Taten begehen.

Interessenkonflikt

F. Leuschner gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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Fußnoten
1
Kindesmisshandlung umfasst nach der in der Literatur regelmäßig verwendeten Definition (so z. B. im Childhood Trauma Questionnaire, dem international am häufigsten eingesetzten Screeninginstrument zur Ermittlung von Misshandlungen in Kindheit und Jugend) psychische und physische Vernachlässigung, psychische und physische Misshandlung und sexuellen Missbrauch von Kindern (Landgraf et al. 2010; Häuser et al. 2011). Dieser Abschnitt bezieht sich allerdings auf diese Handlungen ohne sexuellen Missbrauch, da Tatstrukturen, Motive und Hintergründe sich erheblich unterscheiden.
 
2
Dagegen gehen Bender und Lösel (2005) von einem Übergewicht von Täterinnen aus, während Hellmann (2014) mehr Täter fand.
 
3
Ausnahmen bilden hier Personen, die sich neben der leiblichen Mutter an der Tatausführung beteiligt oder diese durch Unterlassen gefördert haben (Höynck et al. 2015, S. 104).
 
4
Die Definitionen unterscheiden sich zuweilen, die häufigste ist allerdings die Tötung des Säuglings innerhalb von 24 h nach der Geburt (Schöne et al. 2011; Laubacher et al. 2011).
 
5
Dieses lag 2018 bei 31,3 Jahren und bereits seit 1999 über 30 Jahren (Statistisches Bundesamt 2019b).
 
6
Hier wurde von Leygraf (2015) allerdings einschränkend bemerkt, dass zuvor offenbar zumindest Gedanken an die Tat bestanden, da die Tatwaffe mitgeführt wurde.
 
7
Zu etwas geringeren Ergebnissen kam eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (Eggert et al. 2018).
 
8
Eine subjektiv erlebte Belastung zeigte in der Studie von Görgen et al. (2007) allerdings keinen signifikanten Einfluss auf problematisches Verhalten.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Täterinnen
Hintergründe und Deliktstrukturen von Straftaten durch Frauen
verfasst von
Fredericke Leuschner, M. A.
Publikationsdatum
18.03.2020
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 2/2020
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-020-00590-4

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