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Asthma bronchiale ist die häufigste chronische Atemwegserkrankung im Kindes- und Jugendalter. Während der Großteil der Patient:innen unter leitliniengerechter Therapie gut behandelt werden kann, leidet eine relevante Subgruppe an schwerem oder schwer behandelbarem Asthma mit eingeschränkter Lebensqualität und hoher Krankheitslast.
Ziel
Diese Leitlinie zielt darauf ab, schweres Asthma im Kindes- und Jugendalter klar zu definieren, eine strukturierte diagnostische und therapeutische Herangehensweise zu fördern und konkrete Empfehlungen für das Management, einschließlich des Einsatzes von Biologika, zu geben.
Methoden
Die Leitlinie wurde unter Federführung der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP) gemäß dem AWMF-Regelwerk erstellt. Grundlage war ein systematischer Literaturreview relevanter nationaler und internationaler Empfehlungen. Ein multidisziplinäres Expertengremium stimmte alle Empfehlungen konsensbasiert ab.
Ergebnisse
Im Mittelpunkt steht ein mehrstufiges diagnostisches Vorgehen zur Differenzierung zwischen schwer behandelbarem und genuin schwerem Asthma. Es werden Kriterien zu Therapieadhärenz, Komorbiditätserfassung und phänotypspezifischer Auswahl von Biologika dargestellt. Weitere Themen sind Monitoring, Rehabilitation, Transition und zukünftige Therapien. Empfehlungen zur Anwendung bestehender und neuer monoklonaler Antikörper basieren auf aktueller Evidenz.
Schlussfolgerung
Kinder mit schwerem Asthma benötigen eine strukturierte, interdisziplinäre Versorgung. Eine frühe phänotypbasierte Therapie mit Biologika sowie flächendeckende Registerdaten und patientenorientierte Versorgungspfade sind erforderlich, um die Prognose dieser Patientengruppe zu verbessern.
Der zunächst veröffentlichte Beitrag wurde überarbeitet.
In diesem Artikel waren die Adressdaten für Ernst Eber falsch angegeben. Statt „Kinder- und Jugendheilkunde Graz, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, LKH-Univ.-Klinikum Graz, Graz, Österreich“ hätte sie „Klinische Abteilung für Pädiatrische Pulmonologie und Allergologie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Universität Graz, Graz, Österreich“ lauten sollen.
Der Originalbeitrag wurde korrigiert.
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Eine englische Zusammenfassung der Leitlinie wird in der Zeitschrift Klinische Pädiatrie von der Leitlinien-Autorengruppe veröffentlicht.
A. Schuster und M. Gappa teilen sich die Letztautorenschaft.
Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
1 Zielsetzung der Leitlinie
Diese S1-Leitlinie zum schweren und schwer behandelbaren („schwierigen“) Asthma bei Kindern und Jugendlichen wurde im Auftrag der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP) erstellt [31]. Sie verfolgt das Ziel, die Diagnostik, Einordnung und Therapie komplexer Asthmaformen zu strukturieren sowie die Versorgung evidenzbasiert und praxistauglich zu verbessern. Die Empfehlungen richten sich an Fachärzt:innen der Pädiatrie und Pneumologie sowie an weitere an der Versorgung beteiligte Berufsgruppen.
2 Einführung und Definition
Asthma ist die häufigste chronische Atemwegserkrankung im Kindesalter. Es zeigt variable Symptome (Atemnot, Giemen, Husten); Allergene, Infektionen, sportliche Aktivitäten oder besondere Wetterlagen (z. B. extreme Kälte, hohe Luftverschmutzung, Schwüle) lösen Anfälle aus. Die meisten Fälle sind kontrollierbar, doch ein kleiner Anteil bleibt trotz der Verabreichung hoher Dosen von inhalativen Kortikosteroiden (ICS), oralen Kortikosteroiden (OCS) oder Biologika unkontrolliert – hier beginnt schwieriges bzw. schweres Asthma [1].
European Respiratory Society/American Thoracic Society (ERS/ATS, [9]): dauerhaft hohe ICS-Dosen + zweiter Controller oder Einsatz von OCS;
Global Initiative for Asthma (GINA, [18]): unkontrolliert unter der Verabreichung hoher Dosen von ICS in Kombination mit langwirksamen β2-Sympathikomimetika („long-acting β adrenoceptor agonist“, LABA);
Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma (NVL, [8]): dauerhafte Add-on-Therapie mit einem langwirksamen Anticholinergikum („long acting muscarinic antagonist“, LAMA), Biologikum oder hohe ICS-Dosis ≥ 400 µg Budesonid-Äq. im Vorschulalter/≥ 800 µg ab dem Schulalter.
Gemeinsam ist: Vor einer Einstufung müssen Adhärenz, Technik, Trigger und Komorbiditäten geprüft und optimiert sein.
Empfehlungen
Empfehlung 1
Schwieriges Asthma: unter Therapie ≥ Stufe 4 (NVL) > 6 Monate keine gute Symptomkontrolle und/oder anhaltende Einschränkung der Lungenfunktion oder Exazerbationen ≥ 1 pro Jahr.
Empfehlung 2
Zuerst Diagnose überprüfen und alle beeinflussbaren Faktoren adressieren.
Empfehlung 3
Ist dies erfolgt, lautet die Diagnose: schwer behandelbares Asthma.
Empfehlung 4
Schweres Asthma liegt vor, wenn trotz Optimierung > 6 Monate hohe ICS-Dosen oder eine Add-on-Therapie mit einem LAMA oder einem Biologikum (Stufe 5/6) verabreicht werden mussten.
Diese Differenzierung trennt therapieabhängige Schwierigkeiten klar von therapierefraktären Verläufen und bildet die Basis des weiteren Managements (Abb. 1).
Abb. 1
Unterscheidung von schwer-behandelbarem und schwerem Asthma. NVL Nationale VersorgungsLeitlinie. (Grafik: E. Hamelmann)
3 Epidemiologie in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Schätzungen zufolge beträgt die Prävalenz von schwerem Asthma im Kindesalter in der DACH-Region 0,2–0,5 %. Verlässliche, vergleichbare Daten fehlen bislang. In Deutschland dokumentiert das Register German Asthma Net (GAN) 163 Kinder mit schwerem Asthma, entsprechend etwa 8 % der dort erfassten pädiatrischen Asthmapatient:innen [21].
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In Österreich stammen die einzigen verfügbaren Daten aus der 1998 publizierten International Study of Asthma and Allergies in Childhood (ISAAC) [12]; dort wurden etwa 7 % der Kinder mit einem schweren Verlauf klassifiziert. Für die Schweiz liefert die Studie „Unbiased Biomarkers for the Prediction of Respiratory Disease Outcomes“ (U-BIOPRED) Einzeldaten, aber keine belastbaren epidemiologischen Aussagen [2, 11]. Eine systematische, einheitliche Erfassung ist zentrale Voraussetzung für die Versorgungsforschung und evidenzbasierte Gesundheitsplanung in der DACH-Region.
Empfehlungen
Empfehlung 5
Kinder und Jugendliche mit schwerem Asthma sollten in entsprechenden Registern für schweres Asthma (z. B. im GAN) erfasst werden, um eine bessere Datenlage zur Epidemiologie und Versorgung zu erreichen.
Eine systematische, einheitliche Erfassung ist zentrale Voraussetzung für die Versorgungsforschung und evidenzbasierte Gesundheitsplanung in der DACH-Region.
4 Management von schwierigem und schwerem Asthma
4.1 Adhärenz
Fehlende Therapieadhärenz ist eine der häufigsten Ursachen für unkontrolliertes Asthma und sollte vor jeder Eskalation ausgeschlossen werden. Entscheidend sind nicht nur Einnahmehäufigkeit der Medikation, sondern auch die korrekte Inhalationstechnik. Digitale Tools zur objektiven Erfassung sind hilfreich, Tagebücher allein oft unzuverlässig. Ein therapeutisches Bündnis zwischen Familie und Behandler:innen ist zentral – Verständnis für Erkrankung, Therapieziele und gemeinsame Entscheidungen stärken die Motivation [27].
Empfehlungen
Empfehlung 6
Zur Verbesserung der Therapieadhärenz soll ein therapeutisches Bündnis zwischen Patient:innen/Familien und Behandler:innen geschlossen werden.
Empfehlung 7
Bei jedem Kontakt zu:r Behandler:in soll die Adhärenz, einschließlich Inhalationstechnik, überprüft werden.
Empfehlung 8
Die konsentierte Therapie, einschließlich Inhalationstechnik, soll schriftlich dokumentiert und ausgehändigt werden.
Empfehlung 9
Patient:innen/Familien soll eine Asthmaschulung angeboten werden.
Empfehlung 10
Falls notwendig, sollte eine qualifizierte Rehabilitationsmaßnahme angeboten werden.
4.2 Sicherung der Diagnose und Ausschluss von Differenzialdiagnosen
Vor der Diagnose eines schweren Asthmas ist sicherzustellen, dass tatsächlich ein Asthma bronchiale vorliegt. Eine wiederholte klinische und apparative Prüfung nach den Empfehlungen der S2k- [22] und NVL-Leitlinie [8] ist essenziell. Bei auffälligem Verlauf (z. B. früher Beginn, fehlendes Ansprechen, atypische Befunde) müssen differenzialdiagnostisch imitierende oder komorbide Erkrankungen in Betracht gezogen werden. Hierzu zählen u. a. ziliäre Dyskinesie, chronische Infektionen, Tumoren oder angeborene Fehlbildungen (Tab. 1 und 2; [17, 18, 24, 29]).
Tab. 1
Wichtige Differenzialdiagnosen des Asthmas im Kindesalter
Häufigere diffuse Lungenerkrankungen als Differenzialdiagnose
Diagnose
Symptome
Diagnostik
CF
Chron. Husten, Pneumonien, Gedeihstörung
Schweißtest, genetische Tests
PCD
Chron. Husten, Situs inversus
Nasenbürstenbiopsie
chILD
Atemnot, restriktive Lungenfunktion
CT, BAL
GÖR
Heiserkeit, nächtlicher Husten
pH-Metrie
Tumor
Dyspnoe, radiolog. Raumforderung
Bildgebung, ggf. Biopsie
CF zystische Fibrose, PCD primäre ziliäre Dyskinesie, chILD „childhood interstitial lung disease“ (interstitielle Lungenerkrankungen des Kindesalters), GÖR gastroösophagealer Reflux, CT Computertomographie, BAL bronchoalveoläre Lavage
Die Diagnostik umfasst die strukturierte Anamnese, Lungenfunktionsprüfung, Messung des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids (FeNO) sowie ggf. eine High-Resolution-CT, MRT, Bronchoskopie mit bronchoalveolärer Lavage (BAL) und mikrobiologischer Aufarbeitung. Die Einbindung eines spezialisierten Zentrums wird empfohlen.
Empfehlungen
Empfehlung 11
Bei Verdacht auf schweres Asthma soll zuerst die Diagnose Asthma überprüft und ggf. erneut gesichert werden.
Empfehlung 12
Zur Sicherung der Diagnose sollen die Empfehlungen der aktuellen Leitlinien (S2k, NVL) umgesetzt werden.
Empfehlung 13
Die Diagnosesicherung soll durch pädiatrische Pneumolog:innen erfolgen.
Empfehlung 14
Spezialuntersuchungen (z. B. CT, Bronchoskopie) sollen erwogen und ggf. in spezialisierten Zentren durchgeführt werden.
4.3 Komorbiditäten erkennen und behandeln
Viele Kinder mit schwerem Asthma leiden zusätzlich an Komorbiditäten („Asthma plus“) wie allergischer Rhinitis, Atopischer Dermatitis (AD) oder Nahrungsmittelallergien. Auch gastroösophagealer Reflux, Adipositas, nasale Polypen, Sinusitis, Schlafapnoe oder psychische Belastungen (z. B. Angststörungen, Dysfunktionelle respiratorische Symptome [DRS]) können vorliegen. Diese Begleiterkrankungen beeinflussen den Verlauf, erschweren das Management und sollten aktiv identifiziert und mitbehandelt werden (Tab. 3; [25]).
Tab. 3
(Auszug): Typische Komorbiditäten und ihre Diagnostik
Entität
Diagnostik
Allergische Rhinitis
Rhinoskopie, ggf. nasale Provokation
Atopische Dermatitis
Klinische Inspektion, ggf. Vorstellung beim Hautarzt
Wird ein schwieriges Asthma diagnostiziert, soll vor Intensivierung der Therapie (einschließlich möglicher Einführung einer Biologikatherapie) eine strukturierte Abklärung möglicher Komorbiditäten erfolgen.
4.4 Monitoring bei schwerem Asthma
Ein strukturiertes Monitoring ist essenziell für das Management von Kindern mit schwerem oder schwer behandelbarem Asthma. Es dient der Therapiekontrolle, der Früherkennung von Verschlechterungen und der objektiven Verlaufseinschätzung (Abb. 2).
Abb. 2
Abklärung und Therapieentscheidung bei schwer behandelbarem und schwerem Asthma. DD Differenzialdiagnose. (Grafik: E. Hamelmann)
Erfasst werden sollen Symptome, Exazerbationen, Lungenfunktion, Inflammationsmarker, Therapieadhärenz, Lebensqualität, Wachstum sowie psychosoziale Belastungen. Die Erhebung soll regelmäßig, bei instabilen Verläufen auch in kürzeren Intervallen erfolgen [19].
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Symptome und Exazerbationen werden idealerweise mithilfe validierter Scores wie des (Childhood) Asthma Control Test (c)ACT, des Lebensqualitätsbogen (Pediatric Asthma Quality of Life Questionnaire, PAQLQ) oder des Exacerbation Clinical Score (ECS) dokumentiert. Der ECS erlaubt eine strukturierte Einstufung des Exazerbationsrisikos und kann Behandlungsentscheidungen objektivieren.
Die Lungenfunktion (v. a. Einsekundenkapazität [„forced expiratory volume in 1 second“, FEV1], ggf. Forcierte Vitalkapazität [FVC], Residualvolumen/totale Lungenkapazität [RV/TLC]) wird standardmäßig mithilfe der Spirometrie und – bei Bedarf – der Bodyplethysmographie bestimmt. Bei schwerem Asthma kann ein persistenter FEV1-Wert < 80 % prädiktiv für Langzeitrisiken sein.
Die Entzündungsaktivität wird über fraktioniertes exhaliertes Stickstoffmonoxid (FeNO; Serienmessungen empfohlen) und Bluteosinophile überwacht. Die gleichzeitige Beurteilung dieser Marker erlaubt eine differenzierte Einschätzung des inflammatorischen Phänotyps und ist Grundlage für die Biologikaauswahl [5, 10, 16, 30].
Die Lebensqualität und psychosoziale Aspekte (z. B. Schulabsenzen, familiäre Belastung) sollen mindestens jährlich erfasst werden. Der PAQLQ ist ein validiertes Instrument für Kinder ab 8 Jahren.
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Das Wachstum muss halbjährlich dokumentiert werden (Körpergröße, -gewicht, BMI, Perzentilenverlauf), um Nebenwirkungen von inhalativen oder oralen Steroiden frühzeitig zu erkennen.
Empfehlungen
Empfehlung 16
Symptome, Exazerbationen und Lungenfunktion sollen regelmäßig (i. d. R. alle 3 Monate) erfasst werden.
Empfehlung 17
Der FeNO-Wert sollte wiederholt zur Inflammationskontrolle gemessen werden.
Empfehlung 18
Die Lebensqualität sollte mindestens einmal jährlich mithilfe validierter Fragebogen (PAQLQ) erhoben werden.
Empfehlung 19
Körpergröße und -gewicht sollen regelmäßig gemessen und perzentilenbasiert dokumentiert werden.
4.5 Medikamentöse Therapie
4.5.1 Initiale Therapie und Step-up-Therapie
Ziel der Asthmalangzeittherapie ist eine gute Symptomkontrolle mit möglichst geringer medikamentöser Belastung („so viel wie nötig, so wenig wie möglich“). Die Grundlage bildet die stufenweise Eskalation gemäß NVL/S2k-Leitlinie [8, 22].
Stufe 4 umfasst eine Kombination aus inhalativen Kortikosteroiden (ICS) in mittlerer Dosis plus langwirksamen β2-Sympathikomimetika (LABA; Fixkombination bevorzugt), ggf. ergänzt durch Leukotrienrezeptorantagonisten (LTRA) oder langwirksame Muskarinrezeptorantagonisten (LAMA). Auch das SMART-Konzept (ICS/Formoterol als Dauer- und Bedarfsmedikation) ist ab 12 Jahren zugelassen.
Stufe 5 sieht hochdosierte ICS in Kombination mit LABA und ggf. LAMA/LTRA vor. Aufgrund möglicher systemischer Nebenwirkungen sind eine engmaschige Kontrolle und zeitliche Begrenzung notwendig.
Empfehlungen
Empfehlung 20
Systemische Steroide sollen nicht langfristig (i. d. R. ≤ 1 Woche) eingesetzt werden.
Empfehlung 21
Bei Versagen von mittelhohem ICS-Dosen + LABA soll zunächst Therapieversuch mit LAMA erfolgen.
Empfehlung 22
Hochdosis-ICS-Gaben sollen engmaschig kontrolliert und zeitlich begrenzt verabreicht werden.
Empfehlung 23
Bei Versagen einer Langzeittherapie mit ICS in mittlerer Tagesdosis + LABA (ggf. + LAMA) sollte eine Biologikatherapie auch vor dem Einsatz einer Hochdosis-ICS-Therapie erwogen werden.
Empfehlung 24
Bei Patienten mit allergischem Asthma soll nach der Stabilisierung der Asthmakontrolle die Indikation zur Allergen-spezifischen Immuntherapie (AIT) überprüft werden.
4.5.2 Biologika richtig wählen und einsetzen
Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit schwerem Asthma sind Biologika die Therapie der Wahl, wenn sich unter medikamentöser Therapie der Stufe 5 der NVL bzw. S2k-Leitlinie Asthma keine gute Asthmakontrolle erreichen lässt.
Folgende monoklonale Antikörper sind aktuell für die Verwendung bei Kindern zugelassen (Zulassungskriterien aus der NVL [8]):
1.
Anti-IgE-Antikörper: Omalizumab (ab 6 Jahren),
2.
Anti-Interleukin-4(Anti-IL-4)/IL-13-Rezeptorantikörper: Dupilumab (in der Indikation Asthma ab 6 Jahren),
3.
Anti-IL-5-Antikörper: Mepolizumab (ab 6 Jahren; in der Schweiz ab 12 Jahren),
4.
„Anti-thymic stromal lymphopoietin“(Anti-TSLP)-Antikörper: Tezepelumab (ab 12 Jahren, in der Schweiz ab 18 Jahren).
Weitere in Deutschland ab einem Alter von 18 Jahren zugelassene monoklonale Antikörper sind Reslizumab (Anti-IL-5-Antikörper) und Benralizumab (Anti-IL-5-Rezeptorantikörper), auf die jedoch aufgrund fehlender verfügbarer valider Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit bei Patienten unter 18 Lebensjahren und fehlender Zulassung unter 18 Jahren. nicht weiter eingegangen wird. Derzeit nur in Studien eingesetzte Biologika für die Therapie des schweren Asthmas im Kindes- und Jugendalter werden im Kap. „5 Zukünftige Therapien von schwerem Asthma bei Kindern“ besprochen.
Im Folgenden wird ein Überblick über den Wirkmechanismus, die klinische Evidenz und eine Zusammenstellung der relevanten Kinderstudien für die zugelassenen Biologika gegeben.
4.5.2.1 Anti-IgE-Antikörper (Omalizumab).
Omalizumab ist für Kinder ab 6 Jahren mit schwerem allergischem Asthma zugelassen. Voraussetzung sind eine ganzjährige Sensibilisierung, ein Gesamt-IgE von 75–1500 kU/l sowie häufige Exazerbationen trotz ICS/LABA. Es erzielt signifikante Reduktionen von Exazerbationen und oraler Steroidgabe. Wirksamkeit und Sicherheit sind in mehreren Zulassungs- und Langzeitstudien belegt [13].
Dupilumab blockiert IL-4Rα und hemmt zentral die Typ-2-Entzündung. Es ist ab 6 Jahren für schweres Asthma mit Typ-2-Inflammation (Eosinophilenzahl ≥ 150/µl und/oder FeNO-Wert ≥ 20 ppb) zugelassen. Die VOYAGE-Studie zeigte signifikante Reduktionen von Exazerbationen und schnelle, anhaltende Verbesserungen der Lungenfunktion. Auch Patient:innen mit hoher IgE-Konzentration oder gleichzeitiger atopischer Dermatitis profitieren. Dupilumab eignet sich besonders bei Nichtansprechen auf Omalizumab oder bei Kontraindikationen. Es wird alle 2 oder 4 Wochen gewichtsabhängig s.c. appliziert und zeigte auch in der Langzeitbeobachtung gute Wirksamkeit und Sicherheit [3, 4].
4.5.2.3 Anti-IL-5-Antikörper (Mepolizumab).
Mepolizumab ist als Zusatzbehandlung bei schwerem refraktärem eosinophilem Asthma ab 6 Jahren zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf Patient:innen, die unter einer hochdosierten ICS-Therapie mindestens zwei Exazerbationen in 12 Monaten hatten und Eosinophilenzahlen im Blut von ≥0,15 G/l (entspricht ≥150 Zellen/μl) bei Behandlungsbeginn oder von ≥0.3 G/l (entspricht ≥300 Zellen/μl) in den vorausgegangenen 12 Monaten aufwiesen. Es reduziert Exazerbationen und den OCS-Bedarf signifikant. Die Dosierung erfolgt gewichtsabhängig mit 100 mg (<40 kgKG) oder 200 mg (ab 40 kgKG) alle 4 Wochen s.c.
4.5.2.4 Anti-TSLP-Antikörper (Tezepelumab).
Tezepelumab hemmt TSLP, ein in der inflammatorischen Kaskade frühes epitheliales Alarmin. Es ist ab 12 Jahren zugelassen (Ausnahme: Schweiz), unabhängig vom Typ-2-Phänotyp. In Studien reduzierte es Exazerbationen signifikant, auch bei Patient:innen mit niedrigen Eosinophilenzahlen und niedrigem FeNO-Wert. Es wird monatlich s.c. verabreicht [23].
4.5.3 Therapie unterschiedlicher Asthmaphänotypen
Die Auswahl von Biologika richtet sich nach Phänotyp, Biomarkern und Komorbiditäten (Abb. 3). Auf Grund der etwas schlechteren Datenlage zur Effektivität von Mepolizumab und Tezepelumab im Kindes- und Jugendalter bei europäischen Kindern wird aktuell primär die Gabe von Biologika empfohlen, von denen Daten aus klinischen Phase-III-Studien in dieser Altersgruppe vorliegen (Omalizumab, Dupilumab). Zuverlässige Vergleichsstudien fehlen, dennoch lassen sich patientenindividuelle Kriterien für Omalizumab und Dupilumab ableiten. Omalizumab wirkt besonders bei allergischem und T2-high-Asthma mit relevanter Sensibilisierung. Dupilumab zeigt Vorteile bei komorbider AD, hohem IgE-Spiegel oder eingeschränkter Lungenfunktion. Für Mepolizumab und Tezepelumab ist die Datenlage für Kinder bislang noch eingeschränkt [6].
Abb. 3
Initiale Therapie mit Biologikum anhand der Phänotypisierung. NMA Nahrungsmittelallergie, AR Allergische Rhinitis, Eos Eosinophile im Blut, FeNO exhaliertes Stickstoffmonoxid, AD Atopische Dermatitis, EoE exogen allergische Ösophagitis, PN Polyposis nasi, HES Hypereosinophiles Syndrom, Sy Symptome, sIgE spezifisches Immunglobulin E. (Grafik: E. Hamelmann)
Es sollen nur für Kinder zugelassene Antikörper, deren Sicherheit in Studien belegt ist, verwendet werden.
Empfehlung 26
Für die Auswahl sollen Eosinophilenzahl, die Konzentrationen des Gesamt-IgE, des spezifischen IgE (sIgE)/ein Pricktest sowie der FEV1- und FeNO-Wert bestimmt werden.
Empfehlung 27
Die Therapieauswahl soll sich am individuellen Phänotyp orientieren.
Expertenmeinung 1
Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit unkontrolliertem Asthma sind Omalizumab und Dupilumab erste Wahl.
Empfehlung 28
Bei Sensibilisierung gegen perenniale Allergene und IgE im therapeutischen Bereich → primär Omalizumab.
Für Mepolizumab und Tezepelumab kann derzeit keine abschließende Empfehlung gegeben werden.
Empfehlung 30
Bei Hypereosinophilie (Eosinophilenzahl ≥ 1500/µl) ohne AD/Allergie → Therapieversuch mit Mepolizumab.
4.5.3.1 Therapieevaluation unter Biologika.
Ein Therapieansprechen sollte frühestens nach 3, ein Nichtansprechen spätestens nach 6 Monaten beurteilt werden. Bei Omalizumab zählen Exazerbationsrate und subjektive Besserung, bei Dupilumab zusätzlich Lungenfunktion. Therapiedauer: mindestens 12, bevorzugt 24 Monate.
4.5.3.2 Reduktion und Absetzen von Biologika.
Zur optimalen Therapiedauer von Biologika bei Kindern mit schwerem Asthma liegen bislang keine evidenzbasierten Empfehlungen vor. Klinische Erfahrung besteht insbesondere für Omalizumab. Eine schrittweise Dosisreduktion mit Verlängerung der Injektionsintervalle kann bei stabiler Kontrolle zu einem Absetzversuch führen.
Empfehlungen
Empfehlung 31
Nach Beginn der Therapie mit einem Biologikum sollte mit diesem zunächst über mindestens 3 Monate behandelt werden, bevor das Ansprechen beurteilt werden kann.
Empfehlung 32
Nach positivem Ansprechen auf ein Biologikum sollte die Therapie über mindestens 12, besser 24 Monate erfolgen, bevor ein Absetzen erwogen werden soll.
Empfehlung 33
Nach positivem Ansprechen auf ein Biologikum soll bei Patienten unter Hochdosis-ICS-Therapie zunächst auf eine Dauertherapie mit mittelhochdosiertem ICS gewechselt werden.
4.5.4 Klein- und Vorschulkinder (1 bis 5 Jahre)
Obstruktive Atemwegserkrankungen sind in dieser Altersgruppe häufig, schwer vom Asthma abzugrenzen und oft infektionsgetriggert. Eine frühe Phänotypisierung mithilfe der Eosinophilenzahl, des Werts des spezifischem IgE und der Familienanamnese kann Hinweise auf persistierendes Asthma liefern. Bei symptomatischem Verlauf sind ICS Mittel der Wahl; Montelukast ist eine Alternative mit geringerer Wirksamkeit, aber potenziellen neuropsychiatrischen Nebenwirkungen. Eine ICS-Dauertherapie ist indiziert bei häufigen Exazerbationen, wobei Dosis und Wirkung regelmäßig überprüft werden müssen. Die Verabreichung von ICS + LABA ist nicht standardmäßig empfohlen, aber off label in Einzelfällen vor dem 4. Geburtstag vertretbar [14, 15, 20].
Empfehlungen
Empfehlung 34
Bei unzureichender Kontrolle des Asthmas unter ICS in mittelhoher Dosis kann bereits vor dem 4. Geburtstag nach Ausschluss von Differenzialdiagnosen eine Therapie mit LABA als Add-on zu ICS versucht werden. Der Therapieerfolg soll nach spätestens 6 Wochen überprüft werden. Die Eltern sollen über den Off-label-Gebrauch aufgeklärt werden.
4.6 Rehabilitation
Die stationäre Rehabilitation ist ein zentraler Bestandteil des Managements bei schwerem oder schwierigem Asthma im Kindes- und Jugendalter. Indiziert ist sie bei eingeschränkter Funktion, Aktivität oder sozialer Teilhabe, unzureichender Kontrolle trotz leitliniengerechter Therapie oder häufigen Exazerbationen. Neben der medizinischen Behandlung sind Schulung, psychosoziale Betreuung und Selbstmanagementförderung zentrale Bestandteile. Die Programme müssen interdisziplinär, standardisiert und leitlinienkonform sein. Erfolgreiche Reha erfordert eine strukturierte Vernetzung mit Hausärzten, Fachzentren und psychosozialen Hilfen. Nachsorgeangebote im Rahmen des Flexi-Rentengesetzes gewinnen an Bedeutung.
Empfehlungen
Empfehlung 35
Bei allen Kindern und Jugendlichen mit schwierigem Asthma sollte vor der Behandlung auf Therapiestufe 5 oder 6 (NVL) bzw. 4 oder 5 (GINA) oder im Fall rezidivierender Asthma-Exazerbationen oder anhaltend schlechter Asthmakontrolle eine stationäre Rehabilitation in einer spezialisierten Einrichtung erwogen werden.
4.7 Transition der Versorgung
Die strukturierte Transition von Jugendlichen mit schwerem Asthma ist im deutschsprachigen Raum unzureichend etabliert. Fehlende Konzepte und Versorgungslücken führen häufig zu Versorgungsabbrüchen. Internationale Programme, z. B. „ReadySteadyGO“ oder das Zürcher Transitionsprogramm, zeigen erfolgreiche Ansätze mit schrittweisem Vorgehen, beginnend im frühen Jugendalter. Erfolgsfaktoren sind interdisziplinäre Zusammenarbeit, strukturierte Begleitung, Schulung und Einbindung der Familie. Ziele sind die kontinuierliche fachärztliche Betreuung und Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Pädiatrie und Erwachsenenmedizin [28].
Empfehlungen
Empfehlung 36
Der/die behandelnde Kinder- und Jugendlichenpneumolog:in sollte im Rahmen der Transition eine Zusammenarbeit mit internistischen Pneumolog:innen etablieren.
Empfehlung 37
Jugendliche mit schwerem Asthma sollen frühzeitig für die Transition in die pneumologische Erwachsenenversorgung vorbereitet werden.
Empfehlung 38
Für die Transition soll ein zusammenfassender epikritischer Arztbericht erstellt werden.
5 Zukünftige Therapien von schwerem Asthma bei Kindern
Zukünftige Therapien fokussieren neue Biologika, die spezifische Signalwege wie TSLP oder IL-33 adressieren (Abb. 4). Tezepelumab ist das erste TSLP-gerichtete Präparat mit breitem antiinflammatorischem Effekt. Weitere Substanzen wie Itepekimab (IL-33), Risankizumab (IL-23) oder Fevipiprant (Antagonist am Prostaglandin-D2-Rezeptor, CRTH2) befinden sich in Prüfung, zeigten jedoch bisher begrenzte Wirksamkeit. Die Herausforderung liegt in der gezielten Auswahl des passenden Biologikums auf Basis individueller Pathomechanismen. Es fehlen zuverlässige Biomarker und kindgerechte Studien. Die meisten neuen Wirkstoffe werden zunächst für Erwachsene entwickelt; Kinder bleiben in der Forschung weiterhin unterrepräsentiert [26].
Abb. 4
Schematische Darstellung der molekularen Mechanismen und Zielstrukturen von unterschiedlichen, derzeit verfügbaren oder in der Entwicklung befindlichen Biologika für den Einsatz bei schwerem Typ-2-Asthma. IgE Immunglobulin E, IL Interleukin, Th-2-Zelle Typ-2-T-Helferzelle, TSLP Thymic Stromal Lymphopoietin. (Die Abbildung wurde mit BioRender.com nach der Originalabbildung aus Referenz [26] generiert.)
Die Leitlinie betont frühzeitige, standardisierte Diagnostik und eine individualisierte Therapie bei schwerem Asthma. Biologika sollen gezielt verabreicht und systemische Steroide zur Dauertherapie möglichst ganz vermieden werden. Neben interdisziplinärem Management und Patientenorientierung sind Versorgungsstrukturen auszubauen: u. a. Stärkung spezialisierter Zentren, gezielte Abrechnungsziffern und Datenerfassung über Register wie GAN. Es braucht mehr kinderzentrierte Studien und Biomarker, um Therapieentscheidungen besser zu steuern und langfristige Behandlungserfolge zu sichern.
Fazit für die Praxis
Asthma ist die häufigste chronische Atemwegserkrankung im Kindes- und Jugendalter; die meisten Betroffenen erreichen unter leitliniengerechter Therapie eine gute Kontrolle.
Ein relevanter Anteil der Patient:innen leidet trotz adäquater Therapie unter persistierenden Symptomen, häufigen Exazerbationen und eingeschränkter Lebensqualität – diese Gruppe verursacht bis zu 90 % der gesamten asthmabezogenen Krankheitskosten.
Die präzise Unterscheidung zwischen schwer behandelbarem Asthma und genuin schwerem Asthma ist entscheidend für Diagnostik und Management.
Betroffene mit schwerem Asthma benötigen eine besonders sorgfältige, multidimensionale Diagnostik und kontinuierliche, strukturierte Betreuung.
Bei geeigneten Patient:innen sollte eine zielgerichtete Therapie mit modernen Biologika auf Basis von Phänotypisierung und Biomarkerprofil erwogen werden.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
Die Angaben zum Interessenkonflikt orientieren sich am Formular des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE). E. Hamelmann hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er folgende Zuschüsse oder Verträge: CHAMP, German Ministry for Education and Research (BMBF) – to institution; KoCON, German Ministry for Education and Research (BMBF) – to institution; ADCommpanion, German Ministry for Education and Research (BMBF) – to institution; ENDEMIC, German Ministry for Education and Research (BMBF) – to institution; EDCare, German Ministry for Education and Research (BMBF) – to institution; PedNet, German Ministry of Health (BMG). Er erhielt Beratungshonorare von ALK, Astra, Sanofi sowie Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von ALK, Astra, Sanofi, Stallergenes Greer, Novartis, AImmune, Milupa-Danone. EH gibt Mitarbeit in einem Data Safety Monitoring Board oder Beirat bei Sanofi, Astra an sowie folgende Führungs- oder Treuhandrolle in einem anderen Vorstand, einer Gesellschaft, einem Ausschuss oder einer Interessengruppe, bezahlt oder unbezahlt: 1st Vice-President, German Society for Allergy and Clinical Immunology (DGAKI); Head, Asthma Section, Society for Pediatric Pneumology (GPP); President, German Asthma Net (GAN); Board Member, Society for Pediatric Allergology (GPA); Board Member, German Society for Pediatrics (DGAKI). N. Derichs hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. Er war in den letzten 36 Monaten1. Vorsitzender Bundesarbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie (BAPP) e. V. (unbezahlt) und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP) e. V. (unbezahlt). ND erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. E. Eber hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Zuschüsse oder Verträge sowie Unterstützung bei der Teilnahme an Meetings und/oder Reisen von Chiesi Pharmaceuticals. EE erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. M. Gerstlauer hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Beratungshonorare von Sanofi, ALK, Stallergenes-Greer sowie Unterstützung bei der Teilnahme an Meetings und/oder Reisen von Allergopharma, Bencard Allergie, InfectoPharm, Stallergenes-Greer, Leti Pharma. Er ist Mitglied des Vorstands von GPA und AGPAS. MG erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. M. Kabesch hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Beratungshonorare von AstraZeneca für die Teilnahme am Advisory Board Schweres Asthma. MK erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. M. Kopp hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Zuschüsse oder Verträge von Universität Bern sowie Unterstützung bei der Teilnahme an Meetings und/oder Reisen von Allergopharma GmbH; Infectopharm GmbH; Sanofi-Aventis GmbH. Er gibt Mitarbeit in einem Data Safety Monitoring Board oder Beirat bei Allergopharma GmbH an. MK erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. C. Lex hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt folgende Zuschüsse oder Verträge: Forschungsförderung durch DGAKI Wissenschafts-GmbH; Sanofi; Studienzentrum Frankfurt, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt; Menschen für Kinder e. V. Sie war Mitglied in folgenden Vorständen: Gesellschaft für Päd. Pneumologie (GPP e. V.); Gesellschaft für Allergologie und Umweltmedizin (GPA e. V.); Norddeutsche Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Pneumologie und Allergologie (NAPPA e. V.) sowie stellvertr. Vorsitzende des Deutschen Lungentages (Atemwegsliga e. V.). CL ist Mitherausgeberin der Monatsschrift Kinderheilkunde. Sie erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. N. Schwerk hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Beratungshonorare von Boehringer Ingelheim, Advisory Board, sowie Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von Infectopharm, Consilium Collegiale. Er gibt Mitarbeit in einem Data Safety Monitoring Board oder Beirat bei Boehringer Ingelheim an. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie seit 2025; davor Präsident elect. NS erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. T. Spindler hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von Orion Pharma, Apothekerkammer Bayern und Baden-Württemberg. TS erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. C. Taube hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von AstraZeneca, Sanofi, GSK; ALK. CT erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. C. Vogelberg hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von AstraZeneca, Sanofi Aventis, Novartis Pharma, Orion Pharma. CV erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. A. Zacharasiewicz hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt sie Beratungshonorare von Vertex, Sanofi, Vertex, AstraZeneca, Chiesi sowie Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von Sanofi, Vertex, AstraZeneca, Novartis, Chiesi, Thermo Fisher und Unterstützung bei der Teilnahme an Meetings und/oder Reisen von Bencard. AZ erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. S. Zielen hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt er Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von Sanofi Stallergenes Greer GmbH, AstraZeneca, Allergy Therapeutics; Engelhard Arzneimittel GmbH. SZ erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. A. Schuster hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt sie Beratungshonorare von Vertex, Sanofi, Vertex, AstraZeneca, Chiesi sowie Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen sowie Unterstützung bei der Teilnahme an Meetings und/oder Reisen von ALK. AS erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. M. Gappa hat keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. In den letzten 36 Monaten erhielt sie Zuschüsse oder Verträge zu Klinischen Studien (Honorare an Institut) von AstraZeneca, DBV, OM-Pharma, Infectopharm, Sanofi sowie Bezahlung oder Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von AstraZeneca, Sanofi-Regeneron, Chiesi, ALK. Sie war Vorstandsmitglied des ERS. MG erklärt, dass keine weiteren Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen. C. Schorlemer, A. Jung, S. Lau, A. Möller und B. Schaub haben keinerlei Unterstützung für das vorliegende Manuskript erhalten. Sie erklären, dass für die letzten 36 Monate keinerlei Beziehungen, Tätigkeiten und Interessen offenzulegen sind, die mit dem Inhalt des Manuskripts in Zusammenhang stehen.
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Hinweis des Verlags
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Schweres Asthma bei Kindern und Jugendlichen
Zusammenfassung der S1-Leitlinie unter Federführung der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP), AWMF-Register-Nr. 026/027
Verfasst von
Prof. Dr. Eckard Hamelmann
Christina Schorlemer
Nico Derichs
Ernst Eber
Michael Gerstlauer
Andreas Jung
Michael Kabesch
Matthias Kopp
Susanne Lau
Christiane Lex
Alexander Möller
Bianca Schaub
Nicolaus Schwerk
Thomas Spindler
Christian Taube
Christian Vogelberg
Angela Zacharasiewicz
Stefan Zielen
Antje Schuster
Monika Gappa
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