16.07.2018 | AUS DER PRAXIS . VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Kleine Neuerung bei den Formularen
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 13/2018
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_ Am 1. Juli 2018 ist die Bedruckung des Personalienfelds auf Formularen für Überweisungen, Verordnungen und Bescheinigungen geändert worden. Die Anpassung betrifft ausschließlich das Statusfeld, in dem künftig alle sieben Stellen bedruckt werden. Das heißt, dass bei Patienten, für die neben der Versichertenart keine weiteren Statusangaben vorliegen, nicht mehr nur die erste Stelle mit 1, 3 oder 5 bedruckt wird, sondern auch die anderen mit einer 0. Liegen weitere Statusangaben vor, werden diese entsprechend abgebildet (Tab. 1).
Erste Stelle: „Versichertenart“
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1
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Mitglied
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3
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Familienversicherter
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5
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Rentner
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Zweite und dritte Stelle: „Besondere Personengruppe“
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00
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keine besondere Personengruppe
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04
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Sozialhilfeempfänger (§ 264 SGB V)
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06
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Anspruch gemäß Bundesversorgungsgesetz (BVG)
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07
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Sozialversicherungsabkommen, nach Aufwand
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08
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Sozialversicherungsabkommen, pauschal
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09
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Asylbewerber (§§ 4 und 6 AsylbLG)
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Vierte und fünfte Stelle: „DMP-Kennzeichnung“
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00
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kein DMP-Kennzeichen
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01
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Diabetes mellitus Typ 2
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02
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Brustkrebs
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03
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Koronare Herzkrankheit
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04
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Diabetes mellitus Typ 1
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05
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Asthma bronchiale
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06
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COPD
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Sechste und siebte Stelle: „Status-Kennzeichen“
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00
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keine Angaben
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01
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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-Fall)
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02
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Entlassmanagement-Fall
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03
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Terminservicestellen-Fall (TSS-Fall)
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