25.03.2021 | Klinik aktuell | Nachrichten | Onlineartikel
BSG-Urteil
Die Anerkennung als Belegarzt ist an die Person und deren Einsatzentfernung gebunden. Das stellt das Bundessozialgericht in einem Urteil klar. Das gilt auch für Ärzte einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG).