Skip to main content

29.07.2012 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil

Arzt verschweigt Straftat: Kündigung rechtens

verfasst von: Martin Wortmann

Verheimlicht ein Arzt bei seiner Einstellung Verurteilungen, darf ihm fristlos gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht im Fall eines leitenden Chefarztes der Gynäkologie jetzt entschieden.

Weiterführende Themen

Update Gynäkologie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.