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12.10.2016 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel

Krankenhauskeime

Hygiene: Beweislastumkehr nach Patientenhinweis

verfasst von: Martin Wortmann

In Sachen Hygiene ist die Haftung heikel: Verweist ein Krankenhauspatient auf besondere Risiken, denen er seines Erachtens nach ausgesetzt ist, kann sich infolgedessen die Beweislast für einen Hygienemangel zu Lasten der Klinik umkehren.

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