In Sachen Hygiene ist die Haftung heikel: Verweist ein Krankenhauspatient auf besondere Risiken, denen er seines Erachtens nach ausgesetzt ist, kann sich infolgedessen die Beweislast für einen Hygienemangel zu Lasten der Klinik umkehren.
12.10.2016 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel