Erschienen in:
06.07.2016 | CME
Klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Deutschland
verfasst von:
D. Hölzel, G. Schubert-Fritschle, M. Schmidt, R. Eckel, Prof. Dr. J. Engel
Erschienen in:
Die Pathologie
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Ausgabe 4/2016
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Zusammenfassung
Ziel
Der Gesetzgeber definierte im SGB V (Sozialgesetzbuch V) detailliert klinische Krebsregister (KKR), die in Deutschland bis zum Jahr 2017 flächendeckend etabliert werden sollen.
Inhalte
Die personenbezogene Erfassung in regional festgelegten Einzugsgebieten, die Rückmeldung der Auswertungsergebnisse und Qualitätssicherung sind das Fundament, das die Arbeitsweise der KKR und die Nutzung der Daten weitgehend festlegt. Sektorübergreifend übermitteln alle Fachgebiete nur noch ihre eigenen Befunde und Therapiebeiträge, die im KKR den Weg der Patienten durch regionale Versorgungsnetzwerke beschreiben. Das befreit Kliniken von der Dokumentation, die wegen der vielen Daten, die außer Haus anfallen, mühevoll, unvollständig und – wenn die Versorgung in einzelnen Regionen transparent werden soll – zudem nicht effektiv ist.
Schlussfolgerung
Nach erfolgreicher Implementierung des KKR können sich interessierte Ärzte und Kliniken verstärkt der Nutzung aussagekräftiger Daten widmen, also die Versorgungsqualität der Region, die Umsetzung innovativer Therapien und deren Verbesserung aufzeigen oder Hypothesen formulieren, die Impulse für die Forschung geben.