Erschienen in:
23.05.2016 | Fall und Kommentare
Kommentar I zum Fall: „Der Patientenwille als oberste Instanz – schwierige Umsetzung in der klinischen Forschung“
verfasst von:
MPH Holger Langhof, Prof. Dr. Dr. Daniel Strech
Erschienen in:
Ethik in der Medizin
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Ausgabe 2/2016
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Auszug
Der Grundkonflikt in dem hier beschriebenen Fall liegt in der Abwägung zwischen den Prinzipien „Förderung valider und sozial wertvoller Forschung“ einerseits und „Respekt individueller Patientenpräferenzen“ anderseits. Die randomisierte Zuteilung von Patienten ignoriert die individuellen Präferenzen der Patienten für oder gegen einen der Studienarme (Standardtherapie versus experimentell) zunächst ganz bewusst, um die Glaubwürdigkeit (interne Validität) der Studienergebnisse zu erhöhen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine Pflicht zur Randomisierung die Studienvalidität sogar stärker kompromittieren könnte als die Berücksichtigung individueller Patientenpräferenzen. Speziell bei Studien, die nicht verblindet werden können (wie in diesem Fall), könnte man befürchten, dass die Studienergebnisse durch psychologische Begleiteffekte einer starken Erwartungshaltung beeinflusst werden. …