Erschienen in:
04.04.2017 | Fall und Kommentare
Kommentar II zum Fall: „Welcher Wille zählt? Der im Voraus verfügte oder der aktuell gelebte?“
verfasst von:
Prof. Dr. med. Georg Marckmann, MPH
Erschienen in:
Ethik in der Medizin
|
Ausgabe 2/2017
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Im vorliegenden Fall steht die Frage im Mittelpunkt, ob bei Herrn M. das Therapieziel von der Lebensverlängerung hin zu einer ausschließlichen Leidenslinderung geändert werden soll. Herr M. hat durch eine Harnblasen-Entleerungsstörung ein akutes Nierenversagen erlitten und musste nach einem Herzkreislaufstillstand reanimiert werden. Nach drei Wochen befindet er sich auf dem Weg der Besserung, er ist wacher geworden, isst und trinkt nach Aufforderung, kann bei Pflegemaßnahmen mitarbeiten, zeigt aber eine wechselnd ausgeprägte Aphasie und ist weder zu Situation, Ort noch Zeit orientiert. Anlass der aktuellen ethischen Fallbesprechung ist die geplante Anlage eines dauerhaften Katheters (Demers-Katheters) zur Fortführung der Dialyse, der die als Betreuerin eingesetzte Schwester nicht zustimmen möchte, da sie nicht den früheren Willensäußerungen des Patienten entspräche. …