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Kommentar II

  • 01.06.2003
  • Fall & Kommentare
Erschienen in:

Auszug

Der geschilderte Fall aus der klinischen Ethikberatung zeigt erneut die praktischen Schwierigkeiten im Umgang mit Patientenverfügungen. Nach den vorliegenden Informationen hatte die 91-jährige Patientin mit Hilfe ihres Sohnes erst 1 Tag vor der notärztlichen Reanimation in einer Patientenverfügung u. a. festgelegt, dass sie eine Herz-Kreislauf-Wiederbelebung nicht wünscht. Offensichtlich wurde dabei ein Formblatt benutzt, das der Sohn ausgefüllt und die Patientin eigenhändig unterschrieben hat. Im Kontext mit dem geschilderten, ungewöhnlichen Verhalten des Sohnes sollte die Gültigkeit der schriftlichen Patientenverfügung geprüft werden. Denn es geht bei deren ethischer Beurteilung nicht primär um eine formale Dokumentation, sondern um den "wirklichen" Willen der betroffenen Patientin. Leider wurden von der Intensivstation keine weiteren Informationen, z. B. vom Pflegeheim oder anderen Bekannten und Verwandten, eingeholt, um den mutmaßlichen Willen der 91-jährigen Frau in dieser Situation genauer zu eruieren. Wahrscheinlich war das Personal im Pflegeheim nicht über die aktuelle Patientenverfügung informiert, sodass es zum Auslösen der Rettungskette (Notarzt, Reanimation, Intensivstation) kam. Der Fall zeigt die Bedeutung des Prozesses der Erstellung einer Patientenverfügung und der Kommunikation desselben im Lebensumfeld der Patientin. Der Notarzt, dem die Patientenverfügung vermutlich nicht bekannt war, handelte nach der ethischen Norm der ärztlichen Hilfeleistung und der Rettung menschlichen Lebens. …
Titel
Kommentar II
Verfasst von
Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann
Publikationsdatum
01.06.2003
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Ethik in der Medizin / Ausgabe 2/2003
Print ISSN: 0935-7335
Elektronische ISSN: 1437-1618
DOI
https://doi.org/10.1007/s00481-003-0230-9

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