Im letzten Jahr wurde die Leitlinie „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“ erstmals als S3-Leitlinie publiziert. Sie schließt ausschließlich die bleibende Dentition ein. Da in der Kinderzahnmedizin direkte Kompositversorgungen eine wichtige Rolle spielen, sind die Empfehlungen für unseren Fachbereich von großer Bedeutung. In dem vorliegenden Beitrag sollen daher die wesentlichen Aspekte der Leitlinie aus Sicht der Kinderzahnmedizin dargestellt werden. Die Experten konnten sich auf Basis einer systematischen Literaturrecherche und Bewertung unter anderem auf folgende evidenzbasierte Empfehlungen einigen:
1. „Kompositrestaurationen können für die direkte Versorgung bei Klasse-I- und -II-Kavitäten verwendet werden.
2. Kompositrestaurationen können bei Kavitäten mit Höckerersatz im Seitenzahnbereich angewendet werden.
3. Zur Restauration von Defekten der Klassen III und IV sollen direkte Kompositmaterialien zur Anwendung kommen.
4. Für Zahnformkorrekturen im Frontzahnbereich sollen direkte Kompositmaterialien zur Anwendung kommen.“
Die Leitlinie favorisiert bei größtenteils sehr guter Datenlage gerade für den Indikationsbereich der Versorgung von Defekten an bleibenden Zähnen in der Kinderzahnmedizin die direkte Kompositrestauration.