Erschienen in:
01.11.2014 | Medizinrecht
Konservative Behandlung einer distalen Radiusfraktur
Folgen einer unkritischen Verlaufskontrolle
verfasst von:
PD Dr. S. Huber-Wagner, M. Beirer, J. Neu
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 11/2014
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Zusammenfassung
Eine 74-jährige Patientin zog sich im Rahmen eines Sturzes eine distale Radiusfraktur mit Abriss des Processus styloideus ulnae zu. Nach initialer Reposition in Bruchspaltanästhesie erfolgte eine konservative Therapie im gespaltenen Unterarmgips. Trotz zunehmender Dislokation im Rahmen der radiologischen Kontrollen wurde die Stellung von den behandelnden Ärzten als achsgerecht bezeichnet, weswegen eine therapeutische Konsequenz im Sinne eines Verfahrenswechsels auf ein operatives Vorgehen ausblieb. So zeigte sich 9 Monate nach dem Unfall trotz einer 7-monatigen krankengymnastischen Beübung eine Bewegungseinschränkung im rechten Handgelenk mit lokaler Weichteilschwellung.
Im anschließenden Rechtsstreit warf die Patientin den behandelnden Ärzten eine falsche Behandlung ihrer distalen Radiusfraktur mit daraus resultierenden starken Schmerzen sowie einer Fehlstellung im rechten Handgelenk vor, welche sie im Alltag erheblich behindern.
Das Gutachten der Schlichtungsstelle stellte eine fehlerhafte Behandlung im Sinne einer objektiv nicht nachzuvollziehenden Indikationsstellung fest. Bereits bei der ersten Vorstellung der Patientin hätte bei Vorliegen mehrerer radiologischer Instabilitätskriterien eine primäre Operationsindikation bestanden. Spätestens aber hätte die zunehmende Dislokation im Rahmen der radiologischen Kontrollen Anlass für die Empfehlung einer operativen Therapie sein müssen. Die Schlichtungsstelle führte des Weiteren aus, dass es bei der Patientin fehlerbedingt zu einer erheblichen Fehlstellung im rechten Handgelenk gekommen sei, welche zu einer Kraftminderung und im weiteren Verlauf zu umformenden Veränderungen im Handgelenk führen wird. Rechtliche Aspekte des Falls werden diskutiert.