Erschienen in:
01.10.2012 | Gesundheitspolitik
Kooperation zwischen Vertragsärzten und Kliniken: die letzte?
verfasst von:
RA T. Ebermann
Erschienen in:
Die Kardiologie
|
Ausgabe 5/2012
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Auszug
Schon seit geraumer Zeit wird immer wieder über die Frage diskutiert, ob und inwieweit bestimmte Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Kliniken erlaubt bzw. möglich sind. Hintergrund ist, dass Vertragsärzte und Kliniken dem gesundheitspolitischen Ruf nach einer stärkeren Verzahnung der Sektoren in den letzten Jahren vermehrt folgten und Kooperationen bildeten. Aber auch nachvollziehbare und notwendige wirtschaftliche Gesichtspunkte auf beiden Seiten haben mittlerweile zu flächendeckenden, durch alle Fachgruppen hindurch bestehenden Kooperationen, zwischen Vertragsärzten und Kliniken geführt. Aufhänger der Diskussion ist die Rechtsmeinung insbesondere des GKV-Spitzenverbandes, dass gewisse Arten der so gelebten Kooperationen nicht den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten bzw. dem Sinn und Zweck entsprechen. Gerade durch eine Reihe von Gerichtsurteilen wurde die Rechtsmeinung der Kassen bestätigt, was auf Seiten der kooperierenden Vertragsärzte und Krankenhäuser zu einer erheblichen Unsicherheit (was ist erlaubt?/was ist verboten?) geführt hat. In den letzten Monaten hat deshalb der Gesetzgeber bereits auf bestehende Kooperationen reagiert und für rechtliche Klarstellungen gesorgt. Ein letzter noch ungeregelter Tatbestand in diesem Zusammenhang steht offenbar kurz vor der gesetzlichen Umsetzung. …