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Erschienen in:

05.10.2019 | praxis & geld

Zechpreller in der Arztpraxis

Kopieren des Personalausweises erlaubt

verfasst von: Dr. Gwendolyn Gemke

Erschienen in: ästhetische dermatologie & kosmetologie | Ausgabe 5/2019

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Zusammenfassung

Es kommt vor, dass Patienten ihre Arztrechnungen nicht bezahlen wollen und einen falschen Namen oder Wohnort angeben. Steht beispielsweise eine teure Behandlung an, könnte es sich für die Praxis also lohnen, eine Kopie des Personalausweises anzufertigen. Dabei ist einiges zu beachten.
Metadaten
Titel
Zechpreller in der Arztpraxis
Kopieren des Personalausweises erlaubt
verfasst von
Dr. Gwendolyn Gemke
Publikationsdatum
05.10.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
ästhetische dermatologie & kosmetologie / Ausgabe 5/2019
Print ISSN: 1867-481X
Elektronische ISSN: 2198-6517
DOI
https://doi.org/10.1007/s12634-019-0089-5

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