Erschienen in:
01.01.2012 | Originalien
Kosten- und Leistungsheterogenität bei penetrierenden Augenverletzungen und Amnionmembranaufnähungen unter DRG-Bedingungen
Analyse von Fallkonstellationen der G-DRG C01B der Universitätsaugenklinik Regensburg
verfasst von:
Dr. D. Franz, M. Mrosek, S. Mrosek, H. Helbig, C. Framme
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 1/2012
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Zusammenfassung
Hintergrund
Penetrierende Augenverletzungen sind klinisch und ökonomisch sehr heterogen. Nahtoperationen bei penetrierenden Augenverletzungen und Amnionmembranaufnähungen (AMT) werden seit der Version 2009 in der G-DRG C01B zusammengefasst. Beide Leistungen sind klinisch sehr unterschiedlich, sodass eine relevante Leistungs- und Kosteninhomogenität postuliert wurde. Diese Analyse beschreibt bestehende Abbildungsprobleme der G-DRG C01B und stellt mögliche Lösungsoptionen vor.
Methoden
Retrospektive Analyse der DRG-Abrechnungsdaten gemäß § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) von 277 Fällen mit penetrierenden Augenverletzungen und AMT aus 2007 und 2008 der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Regensburg, die in die G-DRG C01Z der G-DRG-Systemversion 2008 eingruppiert wurden. Ergänzung durch fallbezogene Operations- (Schnitt-Naht-Zeiten) und Anästhesiezeiten sowie durch die dokumentierten Pflegeminuten. Ermittlung der Fixkosten und der variablen Kosten für die Operationen und die übrigen stationären Leistungen. Analysen der Kosten- und Leistungsheterogenität innerhalb der G-DRG C01B der G-DRG-Systemversion 2009.
Ergebnisse
Nachweis von Kostenheterogenität innerhalb der G-DRG C01B für die Subgruppen „Naht bei penetrierenden Augenverletzungen“ und „AMT“ bei der mittleren Verweildauer (mVWD), dem Anteil der Langlieger und den mittleren Kosten pro Fall. Mehrfachoperationen während eines Aufenthaltes verlängern die mVWD und erhöhen die mittleren Kosten – bei AMT deutlicher als bei Nähten. Bei Pflegeminuten und Komorbidität der Patienten ergaben sich keine relevanten Unterschiede.
Schlussfolgerungen
Komplexe medizinische Fallkonstellationen, die in geringer Fallzahl und konzentriert auf nur wenige Zentren erbracht werden, bedürfen hinsichtlich ihrer Zuordnung im G-DRG-System einer sorgfältigen Analyse. Als Folge der vorliegenden Ergebnisse sollten „AMT-Fälle“ aus der G-DRG C01B ausgegliedert und einer anderen G-DRG zugeordnet werden. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft auf der Basis dieser Analyseergebnisse im Rahmen des Weiterentwicklungsverfahrens zur Version 2012 des G-DRG-Systems gestellt.