Erschienen in:
01.10.2007 | Originalien
Kosteneffizienz von netzhaut- und glaskörperchirurgischen Eingriffen mittels ppV unter DRG-Bedingungen
verfasst von:
PD Dr. C. Framme, FEBO, MHM®, D. Franz, S. Mrosek, H. Helbig
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 10/2007
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Zusammenfassung
Hintergrund
Seit 2004 werden stationäre Behandlungen über Fallpauschalen nach DRGs abgerechnet. Die Entgelthöhe richtet sich nach den Kostenkalkulationen der Kalkulationskrankenhäuser, zu denen nur wenige Universitätskliniken gehören. Ziel dieser Arbeit war die Überprüfung der Kostendeckung für die operative Behandlung von netzhaut-/glaskörperchirurgischen Eingriffen (DRG C03Z und C17Z) mittels Pars-plana-Vitrektomie (ppV) an einer Universitätsaugenklinik.
Material und Methode
Die Leistungsdaten für beide DRGs wurden für die Jahre 2005 und 2006 über die E1-Bögen nach § 21 KHEntG zusammengefasst. Die durchschnittliche Dauer der OPs wurde über die Daten des internen Controllings berechnet. Die Kosten wurden über die Berechnung der OP-Fixkosten, der variablen OP-Kosten inklusive Personal und Material und der stationären Kosten auf eine durchschnittliche OP heruntergebrochen.
Ergebnisse
Im Untersuchungszeitraum wurden 1307 ppVs von insgesamt 4721 stationären OPs durchgeführt. Der OP-Fixkostenanteil pro OP belief sich auf 130,60 EUR; die OP-Personalkosten variierten zwischen ca. 575,00 EUR (C03Z; inklusive Phako + HKL; mittlere OP-Zeit: 85 min) und 510,00 EUR (C17Z; ohne Phako + HKL; mittlere OP-Zeit: 73 min) bei einem Verhältnis zwischen Narkose und Lokalanästhesie von 80/20. Der Materialeinsatz einer Basis-ppV kostete 255,00 EUR. Adjuvante Zusätze wie Cerclage, Perfluorcarbon, ICG, tPA, Gas-/Silikonölfüllung bzw. Phako + HKL verursachten Kosten von ca. 51–250 EUR pro Zusatz und wurden durchschnittlich bei 56% (C03Z) bzw. 74,5% (C17Z) der OPs benötigt. Die stationären Kosten beliefen sich bei einer mittleren Verweildauer von ca. 6,5 Tagen pro Fall auf 1765,00 EUR. Die Gesamtkosten einer reinen OP ohne Zusätze summierten sich damit zu 2975,00 EUR (C03Z) und 2661,00 EUR (C17Z). Unter Berücksichtigung der aktuellen DRG-Relativgewichte von 1,08 und 0,957 sowie einer aktuell kalkulierten Baserate von 2787,19 EUR in Bayern ist eine Kostendeckung – unter Berücksichtigung des hohen Prozentsatzes aufwendigerer OPs, nicht vergüteter Mehrfach-OPs (5,9% aller OPs) und schließlich auch gestiegener Personalkosten nicht gegeben.
Schlussfolgerung
Die Vergütung einer stationär durchgeführten ppV im DRG-System stößt zumindest in einer Universitätsklinik an Grenzen. Zur adäquaten Berücksichtigung und kostendeckenden Vergütung von aufwendigen ppVs wie z. B. bei der Behandlung von Ablationes sollte ein DRG-Split für die DRGs C03Z und C17Z in einfache und aufwendige ppVs mit entsprechender Berechnung der Relativgewichte erfolgen. Wir befürworten einen solchen Antrag beim InEK.