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Erschienen in: DGNeurologie 1/2022

17.12.2021 | Eine Frage des Rechts

Kostenloser Anspruch auf Kopie der Patientenakte?

DSGVO schlägt Patientenrechtegesetz

verfasst von: L. Hübner, Dr. A. Wienke

Erschienen in: DGNeurologie | Ausgabe 1/2022

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Auszug

Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahre 2013 haben Patienten1 ein ausdrücklich eingeräumtes Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Der Patient hat sogar einen Anspruch darauf, eine Kopie der Patientenakte zu erhalten. Allerdings darf ihm der behandelnde Arzt die Kosten dafür in Rechnung stellen. § 630g Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet insoweit: „Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren […]. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.“
Fußnoten
1
In diesem Beitrag wird ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet; sie bezieht sich auf Personen jeden Geschlechts.
 
Metadaten
Titel
Kostenloser Anspruch auf Kopie der Patientenakte?
DSGVO schlägt Patientenrechtegesetz
verfasst von
L. Hübner
Dr. A. Wienke
Publikationsdatum
17.12.2021
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
DGNeurologie / Ausgabe 1/2022
Print ISSN: 2524-3446
Elektronische ISSN: 2524-3454
DOI
https://doi.org/10.1007/s42451-021-00397-5

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