Erschienen in:
17.12.2021 | Eine Frage des Rechts
Kostenloser Anspruch auf Kopie der Patientenakte?
DSGVO schlägt Patientenrechtegesetz
verfasst von:
L. Hübner, Dr. A. Wienke
Erschienen in:
DGNeurologie
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Ausgabe 1/2022
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Auszug
Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahre 2013 haben Patienten
1 ein ausdrücklich eingeräumtes Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Der Patient hat sogar einen Anspruch darauf, eine Kopie der Patientenakte zu erhalten. Allerdings darf ihm der behandelnde Arzt die Kosten dafür in Rechnung stellen. § 630g Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet insoweit:
„Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren […]. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.“ …