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Erschienen in: HNO 9/2022

15.08.2022 | Medizinrecht

Kostenloser Anspruch auf Kopie der Patientenakte?

DSGVO schlägt Patientenrechtegesetz

verfasst von: Lisa Rottmann, Dr. Albrecht Wienke

Erschienen in: HNO | Ausgabe 9/2022

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Auszug

Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 haben Patienten ein ausdrücklich eingeräumtes Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Der Patient hat sogar einen Anspruch darauf, eine Kopie der Patientenakte zu erhalten. Allerdings darf ihm der behandelnde Arzt die Kosten dafür in Rechnung stellen. § 630g Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) lautet insoweit: „Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren […]. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.“
Metadaten
Titel
Kostenloser Anspruch auf Kopie der Patientenakte?
DSGVO schlägt Patientenrechtegesetz
verfasst von
Lisa Rottmann
Dr. Albrecht Wienke
Publikationsdatum
15.08.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
HNO / Ausgabe 9/2022
Print ISSN: 0017-6192
Elektronische ISSN: 1433-0458
DOI
https://doi.org/10.1007/s00106-022-01204-7

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