Erschienen in:
01.10.2019 | Berufspolitik
Krankenkassen dürfen keine Extraleistungen als Wahltarif anbieten
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 10/2019
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Auszug
KASSEL — Private Krankenversicherungen haben Anspruch darauf, dass gesetzliche Krankenkassen das Bewerben und Anbieten von in ihrer Satzung geregelten Wahltarifen für Gestaltungsleistungen wie besonderen Auslandskrankenschutz unterlassen. Dies gilt aber nur, wenn sie ihren Tätigkeitskreis ohne gesetzliche Ermächtigung erweitern. Das hat das Bundessozialgericht in einem Revisionsverfahren entschieden. …