09.05.2025 | Krankheitsbilder in der Intensivmedizin | CME-Kurs
Intensivpflichtige Hauterkrankungen
Anzahl Versuche: 2
Ein nicht unwesentliches Spektrum von Dermatosen kann eine intensivpflichtige Behandlung erfordern. Das frühzeitige Erkennen dieser Erkrankungsverläufe stellt für den Kliniker eine Herausforderung dar; gleichzeitig ist dies aber therapieentscheidend und prognosebestimmend. Schwerpunkt dieser Übersicht sind Hauterkrankungen, die per se intensivpflichtig sind oder mit einem hohen Risiko einhergehen, intensivpflichtig zu werden. Besprochen werden schwere Arzneimittelreaktionen („drug reaction with eosinophilia and systemic symptoms“, DRESS; Stevens-Johnson-Syndrom/toxisch-epidermale Nekrolyse, SJS/TEN); akute Graft-versus-Host-Erkrankung, aGvHD, der Haut nach allogener Stammzelltransplantation; Infektionen („staphylococcal scalded skin syndrome“, SSSS); toxisches Schocksyndrom, TSS; nekrotisierende Fasziitis, NF, und erworbene Purpura fulminans (PF) im Rahmen vaskulärer Erkrankungen. Ein Fokus liegt auf dem Erkennen relevanter klinischer Zeichen. Es erfolgen Hinweise zu Diagnostik und Therapie. Wichtige Differenzialdiagnosen werden herausgearbeitet.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- erkennen Sie klinische Hinweise/Warnsignale, die auf eine mögliche Intensivpflichtigkeit einer Dermatose hinweisen;
- kennen Sie Erkrankungsverläufe wichtiger, potenziell lebensbedrohlicher Hauterkrankungen;
- können Sie wichtige Differenzialdiagnosen intensivpflichtiger Dermatosen einordnen;
- sind Sie in der Lage, Maßnahmen für ein zielgerichtetes Management zu veranlassen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].