Das Landessozialgericht Schleswig macht einem Frauenarzt den Weg frei für den Betrieb eines Speziallabors in seinem unweit der Praxis gelegenen Privathaus. Allerdings dürfte wohl das BSG noch ein Machtwort sprechen.
02.07.2014 | Krebsvorsorge in der Gynäkologie | Nachrichten | Online-Artikel