Erschienen in:
13.04.2020 | Kolposkopie | Leitthema
Neue sekundäre Prävention des Zervixkarzinoms ab 2020
verfasst von:
Univ.-Prof. Dr. Peter Hillemanns, Thomas Iftner
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 7/2020
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Zusammenfassung
Hintergrund
Gemäß dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgt die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs ab 2020 als organisiertes Vorsorgeprogramm mit Einladungsmodell. Dies bietet Chancen für eine sozial ausgewogenere Inanspruchnahme.
Material und Methode
Es erfolgte eine Auswertung der relevanten Literatur.
Ergebnisse
Das Programm der Zervixkarzinom-Vorsorge ab 2020 sieht vor, dass die Krankenkassen anspruchsberechtigte Frauen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren alle 5 Jahre zur Untersuchung einladen. Diese Frauen können auch ohne Einladung zum Screening gehen. Eine Altersobergrenze für die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs besteht nicht. Im Alter von 20–34 Jahren erfolgt wie bisher eine jährliche zytologische Untersuchung (Pap-Abstrich). Neu ist, dass Frauen ab 35 Jahren alle 3 Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test haben (Kotest). Der Test auf HPV (humanes Papillomvirus) detektiert CIN 3 (zervikale intraepitheliale Neoplasien Grad 3) besser als die Zytologie, sodass das Screeningintervall von jährlich auf 3‑jährlich verlängert wurde. Bei auffälligen Befunden kann laut Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme der Kotest wiederholt werden oder eine Abklärungskolposkopie erfolgen. Diese neue Leistung umfasst u. a. die Untersuchung mit Kolposkop, ggf. eine Biopsie und Kürettage sowie die Beratung der Versicherten.
Schlussfolgerung
Aufgrund der akkumulierten und in der S3-Leitlinie zur Prävention des Zervixkarzinoms bewerteten Evidenz wurde die Krebsvorsorge in Deutschland weiterentwickelt. Dazu gehört ein doppelter Paradigmenwechsel in der sekundären Prävention mit Einführung des molekularen Nachweises auf HPV und des organisierten Screenings.