Skip to main content
Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 3/2021

Open Access 07.06.2021 | Journal Club

Kriminologischer Beitrag

Auswirkungen der Coronapandemie auf häusliche Gewalt

verfasst von: Dr. Barbara Horten, M. A. Internationale Kriminologie, Marleen Gräber, M. A. Soziologie

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 3/2021

download
DOWNLOAD
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
Durch die aktuellen Beschränkungen im privaten wie auch im öffentlichen Bereich infolge der Coronapandemie ist in vielen Familien von einer erheblichen Belastung auszugehen, die das Konfliktpotenzial erhöhen kann. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey verwies insbesondere auf die Gefahr von vermehrten Fällen häuslicher Gewalt in Städten (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2021). Es sei von einem Stadt-Land-Gefälle auszugehen, welches auf eine höhere Anzeigequote zu häuslicher Gewalt in Städten wie Berlin zurückzuführen sei. Das Konfliktpotenzial sei in ländlichen Regionen weniger hoch als im städtischen Raum, weil es in ländlicher Umgebung mehr Möglichkeiten gebe, aufgrund der geringeren Besiedlungsdichte den eigenen Wohnraum für eine Zeit lang zu verlassen. Laut Giffey verzeichnete das Hilfetelefon „Nummer gegen Kummer“ im Jahr 2020 einen Anstieg der Anrufe um mehr als 20 %. Auch an den Verein WEISSER RING wendeten sich mehr Opfer häuslicher Gewalt als im Vorjahreszeitraum (WEISSER RING e. V. 2020).
Seit 2015 wird jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) ein Bericht zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland veröffentlicht. Im Jahr 2019 wurden 141.792 Opfer von vollendeten und versuchten Delikten der Partnerschaftsgewalt1 durch eine/n EhepartnerIn, eingetragene/n LebenspartnerIn, PartnerIn nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder ehemalige/n PartnerIn in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert. Bei einem Vergleich mit den registrierten Opferzahlen von 2015 bis 2019 wird deutlich, dass es seit Erstveröffentlichung des Lagebildes zu einer stetigen Zunahme an registrierten Opfern kam. Die Anzahl der Opfer, die polizeilich erfasst wurden, stieg von 2015 auf 2019 um 11,2 % (2015: 127.457 registrierte Opfer). Bei der Interpretation der Opferzahlen ist zu berücksichtigen, dass Personen, die innerhalb eines Berichtsjahres mehrfach viktimisiert wurden, auch mehrfach in der PKS gezählt werden, d. h., dass vielmehr die Opferwerdungen von Personen erfasst werden als die tatsächliche Anzahl der Opfer. Weibliche Personen sind gemäß der Hellfelddaten erheblich häufiger von partnerschaftlicher Gewalt betroffen als männliche Personen. In der PKS 2019 waren 81,0 % der Betroffenen weiblich und 19,0 % männlich (S. 4). Ungeachtet des geringeren Anteils männlicher Personen an den Opferzahlen insgesamt scheint die häusliche Gewalt zum Nachteil von Männern zunehmend an Bedeutung zu gewinnen, da der PKS ein Anstieg der absoluten Anzahl männlicher Betroffener zu entnehmen ist (2015–2019 um 10,2 %) (S. 19).
Von den Betroffenen waren 16,4 % 25 bis unter 30 Jahre alt, 33,1 % zwischen 30 und unter 40 Jahre und 18,8 % 40 bis unter 50 Jahre. Personen zwischen 30 und unter 40 Jahren waren demgemäß am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen (S. 7).
In der überwiegenden Mehrheit wurden die Betroffenen Opfer vorsätzlicher Körperverletzung (61,2 %), gefolgt von Bedrohung, Stalking und Nötigung (22,9 %). Eine gefährliche oder schwere Körperverletzung oder eine Körperverletzung mit Todesfolge erlebten 12,1 % der Betroffenen, und 2,2 % gaben an, Opfer sexueller Nötigung, eines sexuellen Übergriffs oder einer Vergewaltigung geworden zu sein. Geringer war der Anteil der Personen, die ein Tötungsdelikt (Mord und Totschlag) erfuhren (0,3 %). Von diesen Tötungsdelikten wurden 35,5 % vollendet. Sonstige Delikte wurden von 1,3 % der Betroffenen berichtet (S. 5).
Der Entwicklungstrend im Hellfeld verdeutlicht, dass es sich hierbei um einen Straftatenbereich handelt, welcher von zunehmender Bedeutung ist. Vor der Coronapandemie wurde im Hellfeld von einer Zunahme berichtet. Es ist denkbar, dass sich die Fallzahlen während des coronabedingten bundesweiten Lockdowns weitererhöhten, weil durch das ständige Zusammensein zwischen potenziellem Opfer und Täter das Auftreten von Gewaltdelikten wahrscheinlicher wird und Kontrollinstanzen, wie Freunde und Verwandte, ErzieherInnen, LehrerInnen und ArbeitskollegInnen, weniger aktiv sind.
Das jährlich vom BKA herausgegebene Bundeslagebild zu Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2020 ist derzeit noch nicht veröffentlicht. Um dennoch Aussagen über das Vorkommen häuslicher Gewalt während des Pandemiegeschehens treffen zu können, müssen Daten aus Dunkelfeldstudien herangezogen werden.
Eine erste repräsentative Studie zu häuslichen Gewalterfahrungen von Frauen und Kindern während der Coronapandemie in Deutschland wurde von Steinert und Ebert (2020) durchgeführt. Die Autorinnen befragten hierzu 3800 Frauen mithilfe einer Online-Befragung zum Erleben körperlicher, emotionaler und sexueller Gewalt durch den (Ehe‑)Partner. Es wurde eine Quotenstichprobe gezogen, bei der eine repräsentative Zusammensetzung der Stichprobe für die deutsche Gesamtbevölkerung durch eine Festlegung von Quoten für bestimmte Merkmale wie Alter, Bildungsstand, Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnort erreicht wurde. Als Referenzzeitraum wurde der letzte Monat bestimmt. Dieser Zeitraum bildete die Zeit vor den deutschlandweiten Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen ab. Es gaben 3,1 % der befragten Frauen an, körperliche Gewalt durch ihren (Ehe‑)Partner erlebt zu haben. Zu einer körperlichen Bestrafung eines Kindes, z. B. durch eine Ohrfeige oder einen Stoß, kam es im untersuchten Zeitraum in 6,5 % der Haushalte. Aus den Daten geht jedoch nicht hervor, ob Mutter oder Vater der/die TäterIn war. Von einer subjektiv gefühlten Bedrohung durch den (Ehe‑)Partner berichteten 3,8 % der Befragten, und 2,2 % durften das Haus nicht ohne die Erlaubnis des (Ehe‑)Partners verlassen. Zu einer Regulierung der sozialen Kontakte durch den (Ehe‑)Partner kam es bei 4,6 % der befragten Frauen. Die Prävalenzrate sexueller Gewalt lag bei 3,6 % und für schwere Formen körperlicher Gewalt bei 1,5 %. In 1,6 % der befragten Haushalte kam es zu einer körperlichen Verletzung eines Kindes (S. 1 f.).
Als Risikofaktoren wurden die Quarantäne im eigenen Zuhause, finanzielle Sorgen, die beispielsweise die Folge einer wirtschaftlichen Rezession oder eines Arbeitsplatzverlustes aufgrund der Coronapandemie waren, sowie ein bei mindestens einem Partner vorliegender schlechter psychischer Gesundheitszustand (z. B. Depression und Angst) ermittelt. In Haushalten, in denen Kinder unter 10 Jahren lebten, wurde häufiger von Gewalt an Kindern und Frauen berichtet (S. 1 ff.).
Die Studie erhob außerdem den Kenntnisstand und die Nutzung von Hilfsangeboten (S. 4). Die Autorinnen kamen zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl der von Gewalt betroffenen Frauen keine Kenntnis über die Hilfestellen hatte. Lediglich ein geringer Anteil der Betroffenen gab an, ein solches Unterstützungsangebot in Anspruch genommen zu haben.
Aus den Studienergebnissen leiten die Autorinnen Empfehlungen für die Politik ab, wie u. a. eine verbesserte Sichtbarkeit von Hilfsangeboten. Dies könne durch Plakatwerbung und durch Online-Anzeigen erreicht werden. Ferner wird darauf verwiesen, dass eine Überwachung und Kontrolle durch den (Ehe‑)Partner die Nutzung telefonischer Beratungsangebote für Betroffene erschweren, weswegen zu mehr Online-Beratungen, z. B. per Online-Chat, WhatsApp oder E‑Mail, geraten wird. Darüber hinaus müssten Notbetreuungen für Kinder bereitgestellt werden, die von allen genutzt werden können und nicht nur, wie in vielen Bundesländern, bislang hauptsächlich von Eltern in systemrelevanten Berufen. Über ein Online-Format sollten auch psychologische Beratungen und Therapien möglich sein, da Depressionen und Angstzustände zu einer Erhöhung des Gewaltpotenzials beitragen können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Online-basierten psychologischen Beratung und Therapie niedrigschwellig sein sollte. Des Weiteren sollten Frauenhäuser und Hilfestellen systemrelevant und damit geöffnet bleiben (S. 4 f.).
Die Studie unterliegt methodischen Einschränkungen, da beispielsweise Gewalt gegen Männer und sexuelle Gewalt gegen Kinder bei der Untersuchung ausgeschlossen wurden. Es bleibt zudem unklar, ob es sich ausschließlich um männliche Täter handelte. Die Studie kann somit kein vollständiges Lagebild zum Thema häusliche Gewalt geben. Außerdem war u. a. die Aussagekraft der Ergebnisse eingeschränkt, da bei einigen Betroffenen davon ausgegangen werden kann, dass diese nicht die Möglichkeit hatten, beispielsweise wegen einer Einschränkung der Internetnutzung durch den Partner, an der Studie teilzunehmen. Gleichwohl liefern die Ergebnisse der Studie erste Indizien für die Prävalenz der Delikte in diesem Bereich, auch wenn das Dunkelfeld vermutlich aus den angegebenen Gründen deutlich höher liegen dürfte.
Auf der Grundlage einer Studie der European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) (2014) kann festgehalten werden, dass die Prävalenz von Gewalt in der Partnerschaft auf der Ebene der EU deutlich über der Prävalenz liegt, die von Steinert und Ebert (2020) für Deutschland festgestellt wurde. In der Studie aus dem Jahr 2014 wurden die persönlichen Erfahrungen von Frauen mit körperlicher und sexueller Gewalt, einschließlich der Fälle von partnerschaftlicher Gewalt, sowie Stalking und sexueller Belästigung erhoben. Hierzu wurden 42.000 Frauen aus 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) befragt (S. 7). Von den befragten Frauen, die in einer Beziehung mit einem Mann sind oder waren, erfuhren 22,0 %, körperliche und/oder sexuelle Gewalt (S. 10). Von den Betroffenen, die eine Vergewaltigung durch eine/n derzeitige/n Partner/In erlebt haben, gaben 31,0 % an, mehrfach viktimisiert worden zu sein. Höher war die Prävalenzrate für psychische Gewalt durch eine/n PartnerIn. Es wurden 43,0 % Opfer psychischer Gewalt durch den/die derzeitige/n oder eine/n frühere/n Partner/In (S. 12). Als Gewaltformen wurden eine Herabsetzung oder eine Demütigung (25,0 %), eine Drohung, die Frau körperlich zu verletzen (14 %), und ein Verbot, das Haus zu verlassen (5,0 %), erhoben. Stalking erfuhren 5,0 % der Befragten innerhalb der letzten 12 Monate; von diesen wurde jede 10. Frau von einem/r frühere/n Partner/in gestalkt (S. 12 f.). Gemäß den Ergebnissen bestand ein Zusammenhang zwischen starkem Alkoholkonsum des Partners und der vermehrten Gewaltausübung gegenüber der Frau. Das Kontrollverhalten einiger Männer drückte sich ferner darin aus, den Frauen Vorschriften im Hinblick auf ihre finanziellen Ausgaben und sozialen Kontakte zu machen. Die Autoren der Studie fordern eine Untersuchung der Charaktereigenschaften und des Verhaltens von TäterInnen, um mögliche Risikofaktoren zu identifizieren und dadurch der partnerschaftlichen Gewalt präventiv entgegenzuwirken (S. 10).
Es ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen, dass Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen, die z. B. aus einer kulturell bedingten höheren oder niedrigen Bereitschaft resultieren, das Erlebte anderen Personen zu berichten. Unter anderem könnte die Gleichstellung der Geschlechter die Bereitschaft, von Fällen erlebter Gewalt zu berichten, positiv beeinflussen (S. 16).
In der derzeitigen Lage, in der Kontaktbeschränkungen die Situation in vielen Haushalten verschärfen und dadurch das Risiko für eine Zunahme häuslicher Gewalt erhöhen, sind Interventionsmodelle besonders wichtig. Das Modellprojekt GUIDE4YOU nimmt sich dieser Herausforderung an und strebt die Verbesserung des Hilfesystems bei häuslicher Gewalt in der Stadt Heidelberg an (Stadt Heidelberg 2021). Zunächst sollen mit einer Online-basierten Befragung die individuellen Bedarfe von betroffenen Frauen erhoben werden. Auf die Datenerhebung soll eine Anpassung des lokalen Hilfesystems an diese Bedarfe erfolgen. Der seit Juli 2020 angebotene individuelle Lotsenservice bietet außerdem die Möglichkeit, dass Betroffene, die sich bei der Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, der Allgemeinen Psychiatrie, der Interventionsstelle für Frauen und Kinder oder der Polizei melden, eine persönliche Ansprechpartnerin zur Unterstützung und zur Begleitung durch das Hilfesystem in Anspruch nehmen können. Das Modellprojekt wird durch das Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg realisiert und durch das European Union’s Rights, Equality and Citizenship Programme finanziert.
Auf Bundesebene existieren ebenfalls verschiedene Aktionsprogramme, wie „Stärker als Gewalt“, das im Rahmen des Aktionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2019) initiiert wurde (BMFSFJ 2021). Die Initiative hat zum Ziel, über Gewaltformen zu informieren und Wege zur Hilfe aufzuzeigen, um eine Sensibilisierung von Gewalt an Frauen und Männern in der Gesellschaft zu erreichen. Außerdem hat die Frauenhauskoordinierung e.V. (2020) die Kommunen und Länder dazu aufgefordert, den Gewaltschutz für Frauen und Kinder auch in der Coronakrise zu gewährleisten. Beispielsweise wurden Apotheken und Supermärkte zu „sicheren Orten“ umfunktioniert. Dort können Betroffene häuslicher Gewalt mittels eines Codewortes („MASKE 19“) signalisieren, dass sie der Hilfe bedürfen (WHO 2020).
Umfassende Daten über die Erscheinungsformen partnerschaftlicher Gewalt von Frauen und Männer sind notwendig, um Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Prävention solcher Taten zu entwickeln und umzusetzen. Sensibilisierungskampagnen sollten ebenfalls auf der Grundlage empirischer Befunde erfolgen, um die richtige Zielgruppe zu erreichen. Wünschenswert wäre eine offene Diskussion über häusliche Gewalt, damit mehr Vorfälle an Behörden und Opferschutzeinrichtungen herangetragen werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens und den damit verbundenen lang anhaltenden Auswirkungen der Pandemie von Bedeutung.

Interessenkonflikt

B. Horten und M. Gräber geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.
download
DOWNLOAD
print
DRUCKEN

Unsere Produktempfehlungen

Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie

Print-Titel

  • Ursachen und Folgen von Straffälligkeit im interdisziplinären Dialog
  • Qualitätssicherung der forensischen Begutachtung und Behandlung von Täterinnen und Tätern sowie des strafrechtlichen Umgangs mit delinquent gewordenen Menschen

e.Med Interdisziplinär

Kombi-Abonnement

Für Ihren Erfolg in Klinik und Praxis - Die beste Hilfe in Ihrem Arbeitsalltag

Mit e.Med Interdisziplinär erhalten Sie Zugang zu allen CME-Fortbildungen und Fachzeitschriften auf SpringerMedizin.de.

e.Med Neurologie & Psychiatrie

Kombi-Abonnement

Mit e.Med Neurologie & Psychiatrie erhalten Sie Zugang zu CME-Fortbildungen der Fachgebiete, den Premium-Inhalten der dazugehörigen Fachzeitschriften, inklusive einer gedruckten Zeitschrift Ihrer Wahl.

Weitere Produktempfehlungen anzeigen
Fußnoten
1
Folgende Delikte wurden unter Partnerschaftsgewalt subsumiert: Mord und Totschlag (ohne Tötung auf Verlangen), gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, vorsätzliche einfache Körperverletzung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Nötigung (psychische Gewalt), Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution (BKA 2020, S. 1).
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bundeskriminalamt (2020) Partnerschaftsgewalt. Kriminalistische Auswertung – Berichtsjahr 2019. Bundeskriminalamt, Wiesbaden Bundeskriminalamt (2020) Partnerschaftsgewalt. Kriminalistische Auswertung – Berichtsjahr 2019. Bundeskriminalamt, Wiesbaden
Metadaten
Titel
Kriminologischer Beitrag
Auswirkungen der Coronapandemie auf häusliche Gewalt
verfasst von
Dr. Barbara Horten, M. A. Internationale Kriminologie
Marleen Gräber, M. A. Soziologie
Publikationsdatum
07.06.2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 3/2021
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-021-00666-9

Weitere Artikel der Ausgabe 3/2021

Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 3/2021 Zur Ausgabe

Kongresskalender

Kongresskalender

Update Psychiatrie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.