Erschienen in:
01.11.2014 | Journal Club
Kriminologischer Beitrag
Nein heißt nein – auch unausgesprochen?
verfasst von:
Angelika Treibel
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 4/2014
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Auszug
Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) in Deutschland führt seit einigen Monaten eine Kampagne zur Reformierung des § 177 StGB („Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“) durch [
1]. In diesem Paragrafen ist die Strafbarkeit von sexueller Nötigung und Vergewaltigung geregelt. In der Kritik steht der § 177 StGB in seiner jetzigen Fassung deshalb, weil eine Vergewaltigung demnach nur dann vorliegt, wenn das Opfer sich deutlich zur Wehr gesetzt hat – ein einfaches „Nein“, um das Nichtwollen eines sexuellen Kontakts zum Ausdruck zu bringen, reicht nicht aus. Opfer, die sich nicht explizit zur Wehr setzen, sondern „nur“ Nein sagen, dürfen nicht mit der Verurteilung des Täters rechnen, selbst wenn es offenkundig ist, dass gegen den Willen des Opfers gehandelt wurde, eine Vergewaltigung also stattgefunden hat. Eine Reform des § 177 StGB wird deshalb – nicht nur von den Fachverbänden – gefordert. …