Erschienen in:
11.01.2017 | Leitthema
Kriterien zur Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln
verfasst von:
Evelyn Breitweg-Lehmann
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
|
Ausgabe 3/2017
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Zusammenfassung
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Die verwendeten Stoffe und die Kennzeichnung der Erzeugnisse müssen den komplexen rechtlichen Anforderungen des Lebensmittelrechts genügen. Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen ist der Lebensmittelunternehmer. Im vorliegenden Beitrag werden die einzelnen Prüfschritte beschrieben, die sicherstellen, dass ein Erzeugnis rechtmäßig als NEM in Verkehr gebracht werden kann. In einem Ablaufschema werden die Prüfschritte übersichtlich dargestellt. Bei den verwendeten Inhaltsstoffen ist auszuschließen, dass sie eine pharmakologische Wirkung entfalten und als Arzneimittel einzustufen sind. Handelt es sich um ein Lebensmittel, muss der Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass es sich nicht um ein nichtgenehmigtes neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat handelt und dass die eingesetzten Stoffe nicht unsicher sind. Zudem muss er bei Abweichungen von den Regelungen der nationalen Gesetzgebung gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung oder eine Allgemeinverfügung beantragen. Die EU-weit gültigen Regelungen mit Höchst- und Mindestmengen für Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme müssen ebenso eingehalten werden wie die Höchstgehalte für Rückstände und Kontaminanten. Auf der Verpackung sind sowohl die Pflichtangaben vollständig und richtig zu kennzeichnen als auch die freiwilligen Angaben, wie beispielsweise die gesundheitsbezogenen Angaben. Es wird ein Überblick über Informationen gegeben, die im Bundesamt zu NEM vorliegen: In Schaubildern werden die Anzahl der Anzeigen von NEM übersichtlich dargestellt sowie Schnellwarnungen zu nicht rechtmäßig als NEM vermarkteten Erzeugnissen aufgelistet. Ein kurzer Überblick über die Kontrolle des Handels von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet rundet das Bild ab.