08.08.2017 | Originalien
Laborinterne vs. vorgegebene Grenzwerte für die DNA-Typisierung
verfasst von:
PD Dr. K. Anslinger, B. Bayer, V. Brune, I. Schreier, J. Tschoche, D. von Máriássy
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Zur Bestimmung von Menge und Qualität der aus einer unbekannten Spur extrahierten DNA und somit Optimierung der nachfolgenden Analyse wird heute routinemäßig eine quantitative PCR (qPCR) durchgeführt. Proben unzureichender DNA-Quantität oder Qualität können vorab aussortiert und verworfen werden. Die entsprechenden Grenzwerte werden in der Regel durch laborinterne Validierungen unter Berücksichtigung des gesamten Labor-Set-ups festgesetzt. Gleichwohl finden sich in Leistungsbeschreibungen zu öffentlichen Ausschreibungen immer wieder einheitlich, für alle Auftragnehmer verpflichtend, festgelegte Grenzwerte, die ggf. vom laborintern validierten Wert des Auftragnehmers abweichen.
Fragestellung
Zur Verifizierung der Frage ob, und wenn ja in welchem Ausmaß, eine solche Reglementierung dazu führen würde, dass potenziell typisierbare Proben verworfen werden, wurde eine Studie durchgeführt.
Material und Methodik
Im Rahmen dieser Studie wurden 2693 Proben, deren DNA-Gehalt über dem laborinternen (0,5 pg/µl, entspricht 5 pg Gesamtmenge DNA/PCR-Set-up), aber unter einem vorgebenden (5 pg/µl, entspricht 50 pg Gesamtmenge DNA/PCR Set-up) Grenzwert lag, einer STR-Typisierung zugeführt und die Ergebnisse ausgewertet.
Ergebnisse und Diskussion
Es konnte gezeigt werden, dass 36 % der Spuren (9 % zur Speicherung in der DNA-Datenbank geeignete Einzelmuster bzw. 27 % zum Direktvergleich mit Personen geeignete, reproduzierbare Mischungen) aus dem Bereich 0,5–5 pg/µl ein verwertbares Ergebnis erbrachten. Die Verwendung generalisierter Grenzwerte erscheint somit wenig sinnvoll.