Erschienen in:
01.11.2013 | Geschichte der Gynäkologie und Geburtshilfe
Lebendgeburt und Totgeburt in der DDR
Motive und Konsequenzen der Neudefinition von 1961
verfasst von:
Dr. phil. S. Mallik
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 11/2013
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Auszug
Überraschend wurde im Jahr 1961 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Gesetzgebung über die Tot- und Lebendgeburt (nachfolgend: Neudefinition) geändert. Als lebend geboren galten nur noch Neugeborene mit mindestens zwei definierten Lebenszeichen. In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) galt weiterhin die Ein-Lebenszeichen-Regelung. In der Folge wurde oft vermutet, dass die relativ positive Entwicklung der Säuglingssterblichkeit (SSt) der DDR nicht aus Fortschritten des Gesundheitssystems, sondern ganz oder zu Teilen aus diesem juristischen Eingriff resultierte. …