Erschienen in:
09.01.2018 | Editorial
Lebenslauf und Kriminalprognose
verfasst von:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2018
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Auszug
Forensische Psychiatrie war lange Zeit ganz auf die Frage der Schuldfähigkeit orientiert, also psychiatrisch-diagnostisch, nicht auf Delinquenzprognose, also nicht kriminologisch ausgerichtet. Kriminologische Kenntnisse über den Langzeitverlauf von Straftätern waren wenig verbreitet. Sie wurden auch kaum benötigt, denn dass forensische Psychiater und Rechtspsychologen Strafgefangene oder Maßregel-Insassen zur individuellen Kriminalprognose begutachten, ist eine relativ junge Entwicklung in der Strafrechtspflege. Bis weit in die 1980er-Jahre trafen fast nur Richter kriminalprognostisch basierte Entscheidungen: Die Aussetzung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung entschieden sie aus eigener Überlegung (um hier das Wort Kompetenz zu vermeiden), sehr oft ohne Gutachter. Kriminalprognostische Gutachten bei Strafgefangenen waren Raritäten; nur erfahrene Gutachter sollten so etwas machen. …