Erschienen in:
25.05.2016 | Leitthema
Lebensmittelrechtliche Regelungen für Allergene in der EU
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 7/2016
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Zusammenfassung
Mit der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) VO (EU) 1169/2011 wurde im Dezember 2014 die Pflicht zur Allergenkennzeichnung auch auf nichtvorverpackte Ware ausgeweitet. Den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bleibt dabei entsprechend der LMIV die Möglichkeit, eigene Regelungen zur Allergenkennzeichnung bei nicht vorverpackter Ware zu erlassen. Dies ist in Deutschland mit der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) geschehen. Außerdem änderten sich mit der LMIV die Vorgaben zur Allergenkennzeichnung bei vorverpackter Ware.
Im Folgenden wird ein Überblick über die derzeit gültigen Regelungen zur Allergenkennzeichnung bei vorverpackter sowie nicht vorverpackter Ware in der EU und in Deutschland gegeben.