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Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin 21-22/2020

17.12.2020 | GOÄ | Aus der Praxis-Zimmermann

Übernahme der GOÄ-Formulierungen

Leichenschau in UV-GOÄ angepasst

verfasst von: Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 21-22/2020

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Auszug

Stirbt ein Patienten an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankrankheit, wird die Leichenschau zulasten der zuständigen Unfallversicherung abgerechnet. Zum 1. Oktober 2020 wurde nun die UV-GOÄ diesbezüglich geändert und an die seit 1. Januar 2020 gültige neue GOÄ-Regelung angepasst. Die bisherige Nr. 100 UV-GOÄ für die Untersuchung eines Toten hat dabei eine neue Leistungslegende erhalten. Die übrigen Leichenschauleistungen sind identisch mit denen in der GOÄ. Lediglich bei den Unzeit-Zuschlägen weichen die Regelungen ab (Tab. 1). Dabei können die Nrn. 103 und 104 UV-GOÄ ggf. mit der Nr. 105 UV-GOÄ kombiniert werden.
Tab. 1
Unzeitzuschläge, die zur Leichenschau hinzu berechnet werden können
UV-GOÄ
Legende
Euro
103
Zuschlag für in der Zeit von 20-22 Uhr oder 6-8 Uhr erbrachte Leistungen
15,15
104
Zuschlag für in der Zeit von 22-6 Uhr erbrachte Leistungen
26,23
105
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen
19,82
Metadaten
Titel
Übernahme der GOÄ-Formulierungen
Leichenschau in UV-GOÄ angepasst
verfasst von
Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Publikationsdatum
17.12.2020
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
GOÄ
Leichenschau
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 21-22/2020
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-020-4628-9

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