Die Qualität der ärztlichen Leichenschau in Deutschland ist ein seit Jahren bekanntes Problem, ohne dass es zu wesentlichen strukturellen Veränderungen gekommen ist. Lediglich in Bremen und Frankfurt am Main gibt es erste Ansätze, das Leichenschauwesen umzugestalten, um die Qualität der Leichenschau zu erhöhen. Unabhängig davon zeigen alle Untersuchungen, dass eine Übereinstimmung zwischen Leichenschau- und Sektionsdiagnose häufig nicht gegeben ist. Ziel dieser Arbeit war u. a. die Untersuchung der Übereinstimmungsrate zwischen Leichenschau- und Sektionsdiagnose bei fraglich iatrogenen Todesfällen im Krankenhaus. Aufgenommen in die Studie wurden nur Todesfälle in Krankenhäusern des Einzugsgebietes des Institutes für Rechtsmedizin in Kiel, die sich nach oder bei einer medizinischen Maßnahme ereignet haben. Insgesamt flossen 148 Fälle aus den Jahren 2009 bis 2014 in die Untersuchung ein.
Es zeigte sich, dass in etwa einem Drittel der Fälle die todesursächliche Komplikation prämortal nicht erkannt wurde. Blutungskomplikationen waren die häufigsten Komplikationen, die von den behandelnden Ärzten nicht erkannt wurden. Insgesamt fand sich eine Übereinstimmung zwischen Leichenschau- und Sektionsdiagnose von 61,5 %.
Nach wie vor ist bei fraglich iatrogenen Todesfällen die autoptische Sicherung der Todesursache zwingend geboten, auch vor dem Hintergrund eventueller rechtlicher Auseinandersetzungen.