Erschienen in:
12.01.2022 | Thanatologie | CME
Feststellung der Todesursache
verfasst von:
Burkhard Madea, Julian Prangenberg, PD Dr. med. Elke Doberentz
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 3/2022
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Zusammenfassung
Im Rahmen der Leichenschau ist die letztendliche Todesursache zu benennen, die in einer Todesursachenkaskade auf ein Grundleiden zurückzuführen ist. Beim Grundleiden handelt es sich um die zum Tode führende Erkrankung, bei der letztendlichen Todesursache um die Art des Todeseintritts bei einer bestimmten Grundkrankheit. Bei erwarteten Todesfällen sollte immer eine sichere Angabe von Grundleiden und Todesursache möglich sein. Dies ist bei nichterwarteten Todesfällen deutlich schwieriger. Bei der Angabe einer Todesursachenkaskade kann man sich konzeptioneller und didaktischer Hilfsmittel bedienen, z. B. der Graduierung morphologischer und klinischer Befunde hinsichtlich ihrer todesursächlichen Dignität und sog. Sterbenstypen (thanatologische Brücke zwischen Grundleiden und Todesursache).