Erschienen in:
04.11.2019 | Leichenschau | Leitthema
Qualifizierte Leichenschau – Erfahrungen aus Bremen
verfasst von:
Dr. Olaf Cordes
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 12/2019
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Zusammenfassung
Am 01.08.2017 wurde in Bremen mit der Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen (BremGLw) die qualifizierte Leichenschau eingeführt. Wesentliche Änderung ist, dass nach der reinen Todesfeststellung, die wie bisher von jedem approbierten Arzt durchgeführt werden darf, bei jeder verstorbenen Person eine Leichenschau durch einen entsprechend qualifizierten Arzt durchgeführt werden muss. Für die Stadt Bremen wurde die Aufgabe dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) übergeben (in Bremerhaven dem Gesundheitsamt).
In diesem Beitrag sollen die praktische Umsetzung, Probleme sowie Vor- und Nachteile des neuen Gesetzes dargestellt werden. Für das Jahr 2018 werden statistische Daten des IRM zur qualifizierten Leichenschau ausgewertet.
Nach Meldung eines Todesfalls an das IRM wird überwiegend am selben oder folgenden Werktag die Leichenschau durch einen Arzt des IRM durchgeführt. Im Jahr 2018 fanden hier insgesamt 7585 Leichenschauen statt, die in 300 Fällen (4 %) zu einer Änderung der vorher festgestellten Todesart (natürlich/nichtnatürlich) führten.
Die Durchführung der qualifizierten Leichenschau gestaltet sich mitunter schwierig, wenn auswärtige Bestatter involviert sind. Weitere Herausforderungen entstehen bei der Erhebung der Anamnese, der Umsetzung nach verlängerten Wochenenden und bei fehlenden Erkenntnissen zum Leichenfundort. Generell besteht die Schwierigkeit, im Rahmen einer äußeren Leichenschau auf die Todesursache zu schließen. Als Vorteile sind zu nennen, dass jede verstorbene Person relativ zeitnah durch einen qualifizierten Arzt einer Leichenschau unterzogen wird und sich insgesamt die Qualität der Leichenschau verbessert hat. Als nachteilig sind die gestiegenen Kosten zu nennen.