Rechtsreport
- 29.10.2018
- Leichenschau
- Rechtsprechung
- Verfasst von
- Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer
- Erschienen in
- Rechtsmedizin | Ausgabe 1/2019
Auszug
Art . 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 169 Nr. 1 FamFG, § 26 FamFG
…
1.
Nach anonymer Geburt kommt dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung regelmäßig ein höheres Gewicht zu als etwaigen Geheimhaltungsinteressen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mutter. Dies gilt jedenfalls, solange und sofern die Mutter nicht die Möglichkeit der vertraulichen Geburt nach § 25 ff. SchKG in Anspruch nimmt.
2.
Jugendamtsmitarbeiter können sich gegenüber dem Kind nicht auf ihre Verschwiegenheitspflicht für dienstlich erlangte Kenntnisse bezüglich der Mutterschaft der von ihnen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung betreuten Personen berufen.
3.
Die Amtsermittlungspflicht bezieht sich in einem Statusverfahren zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (§ 169 Nr. 1 FamFG) auf alle für das Verfahren und die Verfahrensgestaltung relevanten Umstände wie beispielsweise die Ermittlung von Name und Anschrift der Beteiligten.
- Titel
- Rechtsreport
- Verfasst von
-
Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer
- Publikationsdatum
- 29.10.2018
- Verlag
- Springer Medizin
- Schlagwörter
-
Leichenschau
Rechtsmedizin - Erschienen in
-
Rechtsmedizin / Ausgabe 1/2019
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196 - DOI
- https://doi.org/10.1007/s00194-018-0286-y