Erschienen in:
01.05.2015 | Leitthema
Leitliniengerechte psychiatrisch-psychotherapeutische Krankenhausbehandlung
Normative Personalermittlung am Beispiel Depression
verfasst von:
Prof. Dr. M. Berger, J. Wolff, C. Normann, F. Godemann, E. Schramm, A. Klimke, A. Heinz, S.C. Herpertz
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 5/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Unipolare Depressionen sind von herausragender Bedeutung in der Krankenhausversorgung in Deutschland. Eine effektive psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung setzt voraus, dass in den Kliniken auch ausreichend Personal für psychotherapeutische Behandlung vorhanden ist.
Ziel der Arbeit
Das Ziel dieser Arbeit ist es, den Personalbedarf einer leitliniengerechten, stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Depressionsbehandlung anhand eines adäquaten therapeutischen Wochenplans für einen 5-wöchigen Aufenthalt zu errechnen und diesen mit den in der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) festgelegten Personalressourcen zu vergleichen.
Material und Methoden
Für die Definition des Wochenplanes einer stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung wurde ein normativer Ansatz gewählt, welcher auf der derzeitigen Evidenzlage basiert. Auf der Basis des Wochenplanes wurde der notwendige Personalbedarf errechnet. Die in der Psych-PV für die Psychotherapie berücksichtigten Personalressourcen wurden auf der Grundlage der Datenbank der Versorgungsindikatoren in Psychiatrie und Psychosomatik ermittelt.
Ergebnisse
Auf Grundlage der aktuellen Wirksamkeitsevidenzen werden für Psychotherapie 280 min je Woche als erforderlich, aber in der Regel auch ausreichend angenommen. Daraus ergibt sich ein deutlich höherer Bedarf im ärztlich-psychologischen Dienst als in der Psych-PV vorgesehen. Diese sieht nur 72 min Psychotherapie pro Woche und nur wenige direkte ärztliche Kontakte vor.
Diskussion
Die vorgelegten Zahlen belegen eindrücklich, dass selbst bei einer 100 %igen Umsetzung der Psych-PV eine den aktuellen Leitlinien entsprechende effektive Behandlung im stationären Bereich nur bei sehr langen Aufenthaltsdauern möglich ist. Trotz der erwiesenen Wirksamkeit einer psychotherapeutischen Behandlungskomponente kann diese unter den aktuellen Psych-PV-Finanzierungsbedingungen nur rudimentär umgesetzt werden.