Erschienen in:
31.08.2016 | Demenz | Originalien
Leitliniengerechte stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung psychischer und Verhaltenssymptome bei Demenz
Normative Personalbedarfsermittlung
verfasst von:
Dr. K. Radenbach, Dr. J. Retzlik, S. H. Meyer-Rötz, C. Wolff-Menzler, J. Wolff, H. Esselmann, F. Godemann, M. Riemenschneider, J. Wiltfang, F. Jessen
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 9/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Demenzen sind Erkrankungen zunehmender medizinischer und gesellschaftlicher Relevanz. Insbesondere psychische und Verhaltenssymptome einer Demenz („behavioral and psychological symptoms of dementia“, BPSD) machen stationär-psychiatrische Krankenhausaufnahmen notwendig. Um eine wirksame Behandlung dieser Symptome zu ermöglichen, muss in den Krankenhäusern genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen.
Ziele
Ziel dieser Arbeit ist es, den Personalbedarf einer leitliniengerechten, evidenzbasierten stationären Behandlung von Patienten mit BPSD zu ermitteln und den in der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) vorgesehenen Personalressourcen gegenüberzustellen. Weiterhin soll ermittelt werden, wie häufig Demenzpatienten aktuell während einer stationär-psychiatrischen Behandlung nichtpharmakologische Therapien erhalten.
Methoden
Auf Grundlage der derzeitigen wissenschaftlichen Evidenz wurde ein Wochenplan definiert und auf dieser Basis der dafür notwendige Personalbedarf ermittelt. Auf Basis der VIPP-Datenbank wurde erhoben, an welchem Anteil von Behandlungstagen Patienten in G1 nach deutscher Psych-PV eingestuft waren und zumindest einmal mehr als zwei Therapieeinheiten pro Woche erhielten.
Ergebnisse
Zur Umsetzung eines leitlinienorientierten und evidenzbasierten Behandlungsplans ergab sich in allen Bereichen ein höherer Personalbedarf, als in der Psych-PV vorgesehen. Aktuell finden sich 17,9 % Behandlungstage mit der Einstufung G1 bei Patienten mit Demenz, die mindestens einmal während eines stationären Aufenthaltes mehr als zwei Therapieeinheiten pro Woche erhalten haben.
Diskussion
Trotz der Wirksamkeit nichtpharmakologischer Behandlungsmaßnahmen können diese Therapien nur eingeschränkt umgesetzt werden. Die Umsetzung eines durch Qualitätsindikatoren überprüfbaren Behandlungskonzepts ist notwendig, um eine hochwertige stationäre Behandlung von Patienten mit Demenzen zu ermöglichen.