Erschienen in:
01.11.2014 | Originalarbeit
Leugnen bei inhaftierten Sexualstraftätern
Ursachen, Korrelate und Konsequenzen
verfasst von:
Johann Endres, Maike M. Breuer
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 4/2014
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Zusammenfassung
Das Leugnen der Tatvorwürfe ist bei Sexualstraftätern nicht selten und gilt vielfach als Behandlungshindernis und als Indikator für ein erhöhtes Rückfallrisiko. Beides ist jedoch in der neueren Literatur umstritten. Nach dem „Risk-need-responsivity“(RNR)-Modell von Andrews und Bonta liegt es nahe, Leugnen nicht als Risikofaktor, sondern als Problem der Ansprechbarkeit aufzufassen. Bei 1381 in den Jahren ab 2004 aus dem bayerischen Strafvollzug entlassenen Sexualstraftätern bestätigte sich, dass Leugner selten an Behandlungsmaßnahmen teilnahmen und seltener Vollzugslockerungen erhielten oder vorzeitig entlassen wurden. Der Anteil der Leugner war größer bei Zuwanderern, bei Verheirateten und bei älteren Tätern. Von 833 bis Ende 2008 Entlassenen lagen Daten zur Rückfälligkeit (Bundeszentralregisterauszüge) vor; der Katamnesezeitraum betrug zwischen 5 und 9 Jahren. Es ergaben sich keinerlei Zusammenhänge zwischen dem Leugnen und verschiedenen Rückfallkriterien. Diskutiert werden die Implikationen dieser Ergebnisse für die Vollzugspraxis, insbesondere der Bedarf an Behandlungsmaßnahmen, die auch für leugnende Täter geeignet sind.