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2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

11. Versorgungskoordination

verfasst von : Steuergruppe Leitlinie

Erschienen in: S3-Leitlinie Zwangsstörungen

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Patienten mit Zwangsstörungen können in der Regel ambulant behandelt werden. Eine Behandlung in einem geeigneten stationären Setting ist nur für einen Teil der Patienten mit ambulant nicht ausreichend behandelbarer Zwangsstörung angezeigt. „Geeignet“ bedeutet nach den Ausführungen von Kap. 4 („Psychotherapeutische Verfahren“) zunächst einmal eine kognitiv-verhaltenstherapeutische Grundausrichtung der betreffenden Institution. Grundsätzlich sollte sowohl die ambulante als auch die stationäre Behandlung so wohnortnah wie möglich erfolgen.
Metadaten
Titel
Versorgungskoordination
verfasst von
Steuergruppe Leitlinie
Copyright-Jahr
2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-44138-1_11