Erschienen in:
01.05.2012 | Leitthema
Obligate Maskenbeatmung vor Relaxation
Wo ist die Evidenz?
verfasst von:
A. Jacomet, Prof. Dr. T. Schnider
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
|
Ausgabe 5/2012
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Zusammenfassung
In vielen Lehrbüchern werden Anästhesisten angehalten, vor Gabe eines Relaxans den Nachweis einer möglichen Maskenbeatmung zu erbringen. Diese Empfehlung ist nicht evidenzbasiert. Ist eine funktionelle Atemwegsobstruktion für die schwierige Maskenbeatmung verantwortlich oder wurden hohe Einleitungsdosen verabreicht, wird es zu einer Entsättigung kommen, noch bevor die Spontanatmung wieder eingesetzt hat. Muskelrelaxanzien verbessern die Maskenbeatmung und erleichtern die Intubation. Durch die frühe Verabreichung des Muskelrelaxans werden auch früher gute Intubationsbedingungen geschaffen. Die Empfehlung zur Probebeatmung beinhaltet keine Definition erfolgreicher Maskenbeatmung und macht die Entscheidung in kritischen Situationen schwierig. Dies ist wahrscheinlich einer der Gründe, warum die meisten Anästhesisten trotz schwieriger oder unmöglicher Maskenbeatmung Relaxanzien verabreichen. Aus diesen Gründen empfehlen die Autoren eine frühzeitige Relaxation nach Bewusstseinsverlust des Patienten und erst anschließend mit einer vorsichtigen Maskenbeatmung zu beginnen. Um einer Situation des „cannot ventilate, cannot intubate“ vorzubeugen, muss der Atemweg des Patienten präoperativ evaluiert werden. Wenn schwierige Maskenbeatmung oder Intubation erwartet werden, sollte ein alternativer Weg gewählt werden.