Erschienen in:
29.06.2016 | Notfallmedizin | Notfallmedizin
Mortui vivos docent
Die Toten lehren die Lebenden
verfasst von:
PD Dr. C. Buschmann, PD Dr. med. C. Kleber, Prof. Dr. med. M. Tsokos, Prof. Dr. med. T. Kerner, Prof. Dr. med. K. Püschel, Dr. med. U. Schmidt, Dr. med. H. Fischer, Dr. med. M. Stuhr
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 8/2016
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Zusammenfassung
Zwischen Rechts- und Notfallmedizin bestehen erhebliche Gemeinsamkeiten und Schnittmengen. Insbesondere gilt dies für frustran reanimierte Patienten oder andere letale klinische Verläufe, die einer rechtsmedizinischen Obduktion zugeführt werden. Eine Kooperation zwischen Trägern von notfall- und rechtsmedizinischen Einrichtungen weist dabei nicht nur notfallmedizinisches Fortbildungspotenzial auf, sondern auch die Möglichkeit der retrospektiven Evaluation medizinischer Notfallmaßnahmen – sowohl im Einzelfall als auch unter epidemiologischen Gesichtspunkten. Insbesondere die flächendeckende Erfassung rechtsmedizinisch untersuchter Traumatodesfälle, die trotz Reanimationsversuchen präklinisch verstarben, ist sinnvoll, da die präklinische Situation einen Brennpunkt, gleichzeitig aber auch einen „blinden Fleck“ in der Gesamttraumaletalität darstellt. Der Nutzen klinischer Register ist bereits heute unstrittig, obgleich in diesen präklinische Todesfälle nicht abgebildet werden.