Erschienen in:
05.12.2017 | Notfallmedizin | Notfallmedizin
Reform der Notarztausbildung in Österreich
Endlich zeitgemäß?
verfasst von:
Prim. Dr. H. Trimmel, M.Sc., M. Baubin, J. Kreutziger, G. Frank, G. Prause
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 2/2018
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Zusammenfassung
Die prähospitale Notfallmedizin in Österreich hat in strukturellen und organisatorischen Dimensionen europäisches Niveau. Defizite bestehen jedoch in der notärztlichen Ausbildung: Hier fehlen v. a. gesetzliche Grundlagen für den Erwerb klinischer Kompetenzen. In § 40 des Österreichischen Ärztegesetzes („Notarzt“) wird lediglich ein kursorisches theoretisches Curriculum skizziert und Training am „manikin“ eingefordert; klinische Ausbildung in Notfallmedizin, Anästhesie bzw. Intensivmedizin fehlt. Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) hat bereits 2009 ein neues Ausbildungskonzept vorgeschlagen, das von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) adaptiert und dem Gesundheitsministerium zur Umsetzung vorgeschlagen wurde. Träger Fristenlauf bewirkte jedoch, dass noch vor einer Umsetzung mit der neuen Ärzteausbildung 2015 ein völlig veränderter Zugang zur ärztlichen Tätigkeit in Österreich realisiert wurde. Dieser bewirkt eine deutliche Verschärfung des bereits zuvor spürbaren Defizits an Notärzten.
In Reaktion darauf beauftragte das Bundesministerium die ÖGARI mit der Entwicklung eines Kriterienkatalogs, der notärztliche Tätigkeit noch vor Erlangen der ärztlichen Approbation (in Österreich als „Ius practicandi“ bezeichnet) ermöglichen soll. Die gegenständliche Arbeit beleuchtet diese Entwicklungen und stellt die Kernpunkte dar, die die notärztliche Versorgung in Österreich für die Zukunft sichern – oder auch verunmöglichen könnten.