Erschienen in:
01.04.2009 | Leitthema
Aufgaben und Arbeitsweise Medizinischer Ethik-Kommissionen
verfasst von:
Prof. Dr. E. Doppelfeld
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 4/2009
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Zusammenfassung
Für die Beurteilung aller Bereiche biomedizinischer Forschung sind in Deutschland die nach Landesrecht bei den Medizinischen Fakultäten, bei den Landesärztekammern und bei Landesbehörden gebildeten zurzeit 53 Ethik-Kommissionen zuständig. Sie üben ihre beratende Tätigkeit auf der Grundlage einschlägigen Rechtes aus und prüfen Forschungsprojekte nach den Kriterien „wissenschaftliche Qualität“, „rechtliche Zulässigkeit“ und „ethische Vertretbarkeit“. Das positive Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission ist als „zustimmende Bewertung“ seit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes im Jahre 2004 ebenso wie die Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde rechtliche Bedingung für die Zulässigkeit der klinischen Prüfung eines Arzneimittels. Auf allen anderen Gebieten der medizinischen Forschung wird das Votum als jedenfalls rechtlich nicht bindende Empfehlung für den Forscher gewertet. Zum Erfahrungsaustausch, zur Verständigung über Entscheidungsfindungen insbesondere in kontroversen Fragen, zur Harmonisierung administrativer Abläufe und zur Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber der Öffentlichkeit haben sich seit 1983 alle öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommissionen im „Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland“ zusammengeschlossen. Der Arbeitskreis nimmt teilweise Aufgaben wahr, die in anderen Staaten zentrale Ethik-Kommissionen für die medizinische Forschung erfüllen.