Erschienen in:
01.10.2010 | Leitthema
Früherkennungsuntersuchungen als Instrument im Kinderschutz
Erste Erfahrungen der Länder bei der Implementation appellativer Verfahren
verfasst von:
Dr. H. Thaiss, R. Klein, E.C. Schumann, G. Ellsäßer, H. Breitkopf, H. Reinecke, E. Zimmermann
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 10/2010
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Zusammenfassung
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Us) sind gesetzlich etabliert und dienen der frühen Identifizierung von Krankheiten und Auffälligkeiten der kindlichen Entwicklung. In den „Kinderrichtlinien“ des G-BA (Gemeinsamen Bundesausschusses) sind ihre Inhalte definiert und elf Untersuchungen festgelegt (von der U1 nach der Geburt bis zur J1 bei Jugendlichen). Allein acht Termine sind vom 1. bis zum 4. Lebensjahr vorgesehen. Fast alle Bundesländer haben als Reaktion auf die öffentlich gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung, Verwahrlosung oder Missbrauch seit 2007 im Kontext ihrer Kinderschutzkonzepte verbindliche Einladungs- oder Meldeverfahren für die Us eingeführt. Erste Erfahrungen der Länder (an sechs Beispielen ausführlich dargestellt) verdeutlichen, dass dadurch die Quote der Inanspruchnahme insgesamt, vor allem aber ab dem 4. Lebensjahr steigt; dies vor allem in schwierig zu erreichenden Familien mit sozialen Belastungen (junge/alleinerziehende Eltern, Migranten, bildungsferne oder sozial benachteiligte Familien). Dadurch nehmen auch die primärpräventiven (kinder)ärztlichen Tätigkeiten wie Impfungen, der Schutz vor Infektionskrankheiten und der Umfang gesundheitsfördernder Beratung zu. Als alleiniges Instrument zur lückenlosen Identifizierung von Kindeswohlgefährdung sind verbindliche Einladungs- und Erinnerungssysteme dagegen nur äußerst bedingt geeignet.